Ist ein Kellerraum Pflicht?

16 Sicht

Ein Kellerraum ist keine Selbstverständlichkeit bei Mietwohnungen. Obwohl viele Mieter einen Keller nutzen, besteht kein automatischer Anspruch darauf. Wer zusätzlichen Stauraum benötigt, sollte dies vorab im Mietvertrag mit dem Vermieter festhalten. Andernfalls kann es passieren, dass man ohne Keller dasteht.

Kommentar 0 mag

Kellerraum: Pflicht oder Privileg? Ein Überblick für Mieter

Ein Kellerraum – ein gern gesehener Bonus bei einer Mietwohnung, der oft als selbstverständlich angesehen wird. Doch der Schein trügt: Ein Kellerraum ist keine gesetzliche Pflicht für Vermieter. Ob Sie als Mieter einen solchen zur Verfügung gestellt bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Wesentlichen eine Frage der individuellen Vereinbarung.

Die weit verbreitete Annahme, ein Kellerraum gehöre zur Standardausstattung einer Wohnung, resultiert vermutlich aus der gängigen Praxis vieler Vermieter. Viele Gebäude verfügen über Kellerabteile, die an die Mieter vermietet werden – oft zu einem separaten Mietpreis. Diese Praxis ist jedoch nicht verpflichtend. Ein Mietvertrag ohne explizite Erwähnung eines Kellerraums beinhaltet auch keinen Anspruch darauf.

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Vor allem: Achten Sie bei der Wohnungsbesichtigung und Vertragsunterzeichnung genau hin! Der Wunsch nach einem Kellerraum sollte unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter geklärt werden. Eine mündliche Vereinbarung ist riskant; eine schriftliche Festlegung im Mietvertrag hingegen schützt Sie vor späteren Enttäuschungen.

Folgende Punkte sind entscheidend:

  • Explizite Nennung im Mietvertrag: Ein eindeutiger Passus im Mietvertrag, der die Bereitstellung eines Kellerraums und gegebenenfalls dessen Größe und Miete regelt, ist unerlässlich. Vage Formulierungen sind zu vermeiden.
  • Größe und Zustand: Der Mietvertrag sollte die Größe und den Zustand des Kellerraums beschreiben. Mängel sollten ebenfalls dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Zusätzliche Kosten: Die Höhe der Miete für den Kellerraum sollte klar definiert sein.
  • Haftung und Versicherung: Wer haftet für Schäden am Kellerraum und dessen Inhalt? Eine Klärung dieser Frage ist ebenfalls wichtig.

Was, wenn kein Kellerraum verfügbar ist?

Fehlt im Mietvertrag die Vereinbarung über einen Kellerraum und ist auch kein solcher verfügbar, haben Sie keinen Anspruch auf einen. In diesem Fall müssen Sie auf alternative Stauraumlösungen zurückgreifen, etwa durch die Anmietung eines externen Lagerrraums oder die Optimierung des Stauraums in Ihrer Wohnung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Kellerraum ist ein gern genutzter, aber kein zwingender Bestandteil einer Mietwohnung. Ein klarer und präziser Mietvertrag, der die Bereitstellung eines Kellerraums – falls gewünscht – explizit festhält, ist der Schlüssel zur Vermeidung späterer Streitigkeiten und Enttäuschungen. Vertrauen Sie nicht auf stillschweigende Vereinbarungen, sondern sichern Sie sich Ihre Ansprüche schriftlich!

#Keller #Pflicht #Raum