Wann gilt man in Italien als Erwachsener?

6 Sicht

In Italien erlangt man seit 1975 mit 18 Jahren die Volljährigkeit. Diese bedeutende Änderung, die das bürgerliche und strafrechtliche Leben prägt, senkte das bis dahin geltende Alter von 21 Jahren. Die Herabsetzung markierte einen Wendepunkt, der jungen Menschen früher die volle Verantwortung und Rechte in der Gesellschaft übertrug.

Kommentar 0 mag

Volljährigkeit in Italien: Mit 18 Jahren ein Erwachsener – aber was bedeutet das wirklich?

Italien, das Land der Dolce Vita und der historischen Kontraste, hat auch im Bereich der Rechtsprechung seine Eigenheiten. Während die Volljährigkeit in vielen Ländern der Welt mit 18 Jahren erreicht wird, war dies in Italien bis 1975 anders. Erst mit der Reform des Zivilgesetzbuches (Codice Civile) wurde das bis dahin geltende Alter von 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. Diese scheinbar einfache Zahl markiert jedoch einen tiefgreifenden Wandel in der gesellschaftlichen Wahrnehmung junger Menschen und hat weitreichende Konsequenzen.

Die Festlegung des 18. Lebensjahres als Volljährigkeit bedeutet die volle Rechtsfähigkeit. Dies beinhaltet eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die mit dem Erreichen dieses Alters automatisch eintreten. Plötzlich ist man nicht mehr nur ein Minderjähriger unter Aufsicht, sondern ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft mit der vollen Handlungsfähigkeit. Man kann eigenständig Verträge abschließen, Immobilien erwerben, Kredite aufnehmen und natürlich auch wählen und sich politisch engagieren.

Doch die “Erwachsenenrolle” ist mehr als nur eine rechtliche Definition. Die gesellschaftlichen Erwartungen ändern sich mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Die Eltern verlieren ihre elterliche Aufsichtspflicht, obwohl die familiäre Bindung selbstverständlich bestehen bleibt. Der junge Erwachsene wird nun in zunehmendem Maße für sein eigenes Leben verantwortlich gemacht. Dies umfasst finanzielle Unabhängigkeit, die Gestaltung der eigenen Ausbildung und Karriere, die Organisation des eigenen Haushalts und die Verantwortung für eigene Entscheidungen.

Die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters im Jahr 1975 war ein Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen. Die Jugendbewegung der 60er und 70er Jahre forderte mehr Mitbestimmung und Emanzipation, und die Anpassung des Rechts an diese Entwicklung war ein wichtiger Schritt. Doch die Realität zeigt, dass die Übernahme der vollen Verantwortung nicht immer reibungslos verläuft. Viele junge Menschen brauchen weiterhin Unterstützung und Begleitung, um die Herausforderungen des Erwachsenenlebens zu meistern. Die frühere Verantwortung kann auch mit finanziellen und sozialen Schwierigkeiten einhergehen, die nicht immer leicht zu bewältigen sind.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Volljährigkeit in Italien mit 18 Jahren zwar ein wichtiger Meilenstein im Leben eines jeden Menschen ist, der rechtliche Handlungsfähigkeit und gesellschaftliche Anerkennung bedeutet, jedoch gleichzeitig auch den Beginn eines Prozesses darstellt, der Zeit, Erfahrung und oft auch Unterstützung benötigt, um erfolgreich gestaltet werden zu können. Die “Erwachsensein” ist kein Zustand, der mit dem 18. Geburtstag abrupt eintritt, sondern ein Prozess des Wachstums und der Selbstfindung, der sich über viele Jahre erstreckt.