Kann man ein Attest nachträglich abholen?
Kann man ein Attest nachträglich abholen? – Ein Überblick
Die Frage, ob man ein Attest nachträglich erhalten kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Manchmal vergisst man im Krankheitsfall schlichtweg, sich rechtzeitig um die Krankschreibung zu kümmern. Oder die Symptome verschlimmern sich erst nach einem Arztbesuch, der ohne Ausstellung eines Attestes endete. Die Antwort auf die Frage ist nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich gilt: Eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich, jedoch innerhalb enger Grenzen. Ärzte dürfen ein Attest maximal drei Tage rückwirkend ausstellen. Diese Regelung dient dem Schutz vor Missbrauch und soll sicherstellen, dass die Krankschreibung tatsächlich den Zeitraum der Erkrankung abdeckt. Innerhalb dieser drei Tage ist die nachträgliche Ausstellung meist unproblematisch, sofern der Arzt die Erkrankung auch im Nachhinein bestätigen kann. Ein Anruf in der Praxis und die Schilderung der Situation sind in diesem Fall oft ausreichend.
Komplizierter wird es, wenn der Zeitraum der gewünschten Rückdatierung mehr als drei Tage beträgt. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme, die die ausdrückliche Zustimmung des Arztes erfordert. Der Arzt muss den medizinischen Grund für die nachträgliche Ausstellung plausibel finden und dokumentieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Patient aufgrund der Schwere der Erkrankung zunächst gar nicht in der Lage war, einen Arzt aufzusuchen. Auch ein Aufenthalt im Krankenhaus, der erst später durch ein Attest belegt werden muss, kann einen solchen Ausnahmefall darstellen.
Entscheidend ist hierbei die Glaubwürdigkeit des Patienten und die medizinische Beurteilung durch den Arzt. Eine lückenlose Dokumentation der Erkrankung – beispielsweise durch Vorbefunde oder Zeugenaussagen – kann die Chancen auf eine nachträgliche Ausstellung erhöhen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Entscheidung liegt letztendlich im Ermessen des behandelnden Arztes.
Daher ist es ratsam, sich im Krankheitsfall frühzeitig um eine Krankschreibung zu kümmern. Sollten unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine nachträgliche Ausstellung erforderlich machen, empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit dem Arzt. Eine klare Kommunikation und die Darstellung der individuellen Situation erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung. Eine Garantie gibt es jedoch nicht. Arbeitnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass eine nachträgliche Beschaffung eines Attestes im Ermessensspielraum des Arztes liegt und im Einzelfall abgelehnt werden kann.
#Abholen#Attest#NachträglichKommentar zur Antwort:
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