Kann ich neben meinem Job eine Ausbildung machen?

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Ein Nebenjob während der Ausbildung ist meist erlaubt, solange der Ausbildungsvertrag nichts Gegenteiliges vorschreibt. Wichtig ist, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren. Der Fokus sollte jedoch stets auf einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss liegen.

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Ausbildung und Nebenjob: Eine mögliche Kombination?

Die Frage, ob man neben einer Ausbildung einem Nebenjob nachgehen kann, ist durchaus berechtigt. Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, es sei denn, im Ausbildungsvertrag ist etwas anderes festgelegt.

Gesetzliche Bestimmungen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) enthalten keine ausdrücklichen Regelungen zu Nebenjobs während der Ausbildung. Es besteht jedoch eine allgemeine Pflicht des Auszubildenden, sich auf die Ausbildung zu konzentrieren.

Regelungen im Ausbildungsvertrag
Im Ausbildungsvertrag können Regelungen zum Thema Nebenjobs getroffen werden. Diese können beispielsweise den Umfang oder die Art des Nebenjobs beschränken. Es ist daher wichtig, den Ausbildungsvertrag sorgfältig zu prüfen.

Informationspflicht des Auszubildenden
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Nebentätigkeit zu informieren. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen und schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn sie die Ausbildung beeinträchtigt.

Priorisierung der Ausbildung
Auch wenn ein Nebenjob grundsätzlich erlaubt ist, sollte immer der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung im Vordergrund stehen. Die Ausbildungszeit ist begrenzt und sollte optimal genutzt werden. Es ist daher wichtig, den zeitlichen Aufwand für den Nebenjob gut einzuschätzen und gegebenenfalls Prioritäten zu setzen.

Auswirkungen auf die Ausbildungsvergütung
Ein Nebenjob kann Auswirkungen auf die Ausbildungsvergütung haben. Wenn die Nebentätigkeit während der regulären Ausbildungszeit ausgeübt wird, kann die Vergütung gekürzt werden.

Fazit
Eine Ausbildung neben einem Nebenjob ist in der Regel möglich, solange der Ausbildungsvertrag keine gegenteiligen Regelungen enthält und der Auszubildende den Arbeitgeber informiert. Es ist jedoch wichtig, die Prioritäten richtig zu setzen und den Fokus auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu legen.