Wie viel Geld darf ich aus dem Ausland auf ein deutsche Konto erhalten?

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Bei Zahlungseingängen aus dem Ausland ab einem Wert von 12.500 Euro besteht in Deutschland die Pflicht, dies gemäß der Auslands- und Zahlungsverkehrsverordnung der Deutschen Bundesbank zu melden.
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Überweisung aus dem Ausland nach Deutschland: Meldepflicht ab 12.500 Euro

Bei Geldeingängen aus dem Ausland in Höhe von 12.500 Euro oder mehr besteht in Deutschland eine Meldepflicht gegenüber der Deutschen Bundesbank. Diese Regelung ergibt sich aus der Auslands- und Zahlungsverkehrsverordnung (AZV).

Hintergrund der Meldepflicht

Die Meldepflicht soll dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Durch die Meldung verdächtiger Transaktionen an die Bundesbank können die zuständigen Behörden mögliche Straftaten frühzeitig erkennen und untersuchen.

Vorgehensweise

Wenn Sie einen Zahlungseingang aus dem Ausland in Höhe von 12.500 Euro oder mehr auf Ihr deutsches Konto erhalten, müssen Sie dies der Deutschen Bundesbank innerhalb von zwei Werktagen melden. Die Meldung kann über das Meldesystem GoAML der Bundesbank erfolgen.

Meldung über GoAML

Um eine Meldung über GoAML abzugeben, benötigen Sie einen Zugang zum System. Diesen können Sie über die Website der Deutschen Bundesbank beantragen.

Die Meldung selbst umfasst folgende Angaben:

  • Absender der Überweisung
  • Empfänger der Überweisung
  • Betrag der Überweisung
  • Datum der Überweisung
  • Zweck der Überweisung

Sanktionen bei Nichtmeldung

Die Nichtmeldung von Zahlungseingängen aus dem Ausland ab 12.500 Euro stellt einen Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständigen Behörden können in solchen Fällen Bußgelder verhängen.

Ausnahmen von der Meldepflicht

In bestimmten Fällen besteht keine Meldepflicht, beispielsweise:

  • Überweisungen zwischen verbundenen Unternehmen
  • Überweisungen aus Ländern, die von der EU als risikoarm eingestuft werden
  • Überweisungen von geringerem Wert, die nicht verdächtig erscheinen

Fazit

Die Meldepflicht für Zahlungseingänge aus dem Ausland in Höhe von 12.500 Euro oder mehr ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Indem Sie die Meldepflicht einhalten, tragen Sie dazu bei, die Integrität des Finanzsystems zu schützen.