Kann man noch mit IBAN bezahlen?

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Ab 1. Oktober 2022 funktionieren Einzahlungen mit roten oder orangen Scheinen nicht mehr. Nutzen Sie für Ihre Zahlungen die IBAN. So bleiben Ihre Überweisungen und Daueraufträge weiterhin problemlos möglich.

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IBAN-Pflicht: Rote und orangene Einzahlungsscheine Geschichte – Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Oktober 2022 gehören die roten und orangenen Einzahlungsscheine in der Schweiz der Vergangenheit an. Zahlungen müssen seitdem über die IBAN abgewickelt werden. Diese Umstellung auf den internationalen Standard sorgt für mehr Effizienz und Sicherheit im Zahlungsverkehr. Doch was bedeutet das konkret für Verbraucher und Unternehmen?

Die Abschaffung der roten und orangenen Einzahlungsscheine bedeutet nicht, dass man nicht mehr mit der IBAN bezahlen kann, sondern dass man muss. Sie ist nun der einzige Weg, um Zahlungen korrekt auszuführen. Die Umstellung betrifft sowohl Überweisungen als auch Daueraufträge. Wer weiterhin die alten Einzahlungsscheine verwendet, riskiert, dass seine Zahlungen nicht ausgeführt werden.

Warum die Umstellung auf IBAN?

Die IBAN (International Bank Account Number) ist ein international standardisiertes Format für Bankkontonummern. Durch die Verwendung der IBAN werden Zahlungen schneller und sicherer abgewickelt, da die automatisierte Verarbeitung weniger fehleranfällig ist. Manuelle Eingriffe und damit verbundene Verzögerungen werden minimiert. Die Schweiz hat sich mit der Umstellung an den internationalen Standard angepasst und profitiert nun von den Vorteilen des modernen Zahlungsverkehrs.

Was müssen Sie tun?

In den meisten Fällen ist nichts weiter zu tun, als die IBAN des Empfängers zu verwenden. Die meisten Banken und Online-Banking-Systeme haben die Umstellung bereits umgesetzt und unterstützen die Verarbeitung von IBAN-Zahlungen. Achten Sie darauf, bei Überweisungen und der Einrichtung von Daueraufträgen die korrekte IBAN des Empfängers anzugeben.

Wo finde ich die IBAN?

Die IBAN des Empfängers finden Sie in der Regel auf Rechnungen, Kontoauszügen oder im Online-Banking. Bei Unsicherheiten können Sie den Empfänger direkt kontaktieren oder die IBAN auf der Website seiner Bank suchen.

Was passiert mit alten, noch vorhandenen Einzahlungsscheinen?

Alte rote und orangene Einzahlungsscheine sind seit dem 1. Oktober 2022 ungültig. Verwenden Sie diese nicht mehr für Zahlungen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Zahlungsempfänger und bitten Sie um die IBAN.

Zusammenfassend: Bezahlen mit der IBAN ist nicht nur möglich, sondern seit Oktober 2022 auch Pflicht. Die Umstellung bringt Vorteile im Zahlungsverkehr und sorgt für mehr Effizienz und Sicherheit. Achten Sie darauf, bei allen Zahlungen die korrekte IBAN des Empfängers zu verwenden.

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