Wie tief darf ein Auto in Deutschland liegen?

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Die zulässige Tieferlegung eines Fahrzeugs in Deutschland ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Entscheidend ist die Fahrsicherheit und die Einhaltung der technischen Vorschriften. Eine zu starke Tieferlegung kann jedoch zu Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung führen.

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Tieferlegung in Deutschland: Wie tief darf’s gehen?

Der Wunsch nach einem sportlicheren Look und einem tieferen Schwerpunkt treibt viele Autobesitzer dazu, ihr Fahrzeug tieferzulegen. Doch wie tief darf man in Deutschland tatsächlich gehen, ohne rechtliche Probleme zu riskieren oder die Fahrsicherheit zu gefährden? Eine einfache Antwort gibt es leider nicht, denn eine explizite gesetzliche Regelung zur maximalen Tieferlegung existiert nicht. Stattdessen gilt ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Vorschriften und Prüfungen.

Kein festes Maß, sondern dynamische Beurteilung:

Anders als oft angenommen, gibt es keinen fixen Zentimeterwert, der die maximal zulässige Tieferlegung vorschreibt. Entscheidend ist vielmehr die Einhaltung der technischen Vorschriften und die Gewährleistung der Fahrsicherheit. Dies bedeutet, dass die Tieferlegung im Einzelfall beurteilt wird und von verschiedenen Faktoren abhängt.

Die wichtigsten Faktoren im Überblick:

  • Radabdeckung und Spritzschutz: Die Räder müssen auch im eingefederten Zustand vollständig abgedeckt sein, um andere Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen und Schmutz zu schützen.
  • Bodenfreiheit: Eine ausreichende Bodenfreiheit ist unerlässlich, um ein Aufsetzen des Fahrzeugs bei Bodenwellen, Bordsteinkanten oder unebenen Straßen zu verhindern. Hierbei spielen auch die Beladung und die Anzahl der Insassen eine Rolle.
  • Funktion der Beleuchtungsanlage: Die Scheinwerfer müssen korrekt eingestellt sein und dürfen durch die Tieferlegung nicht die zulässigen Leuchtweiten überschreiten oder unterschreiten.
  • Federweg und Dämpfung: Der Federweg muss ausreichend bemessen sein, um ein sicheres Fahrverhalten zu gewährleisten. Die Dämpfer müssen auf die geänderte Fahrwerkshöhe abgestimmt sein.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten: Bei Verwendung von Tieferlegungsfedern oder -fahrwerken ist eine ABE oder ein Teilegutachten zwingend erforderlich. Diese Dokumente enthalten die zulässigen Parameter für die Tieferlegung und müssen bei der Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist in der Regel notwendig.

Die Hauptuntersuchung (HU) als entscheidende Hürde:

Spätestens bei der HU wird die Tieferlegung auf Herz und Nieren geprüft. Der Prüfer beurteilt, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind und ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Mängel können zu einer Verweigerung der Plakette führen. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust der Betriebserlaubnis.

Fazit: Individuelle Prüfung statt pauschaler Aussage:

Die Frage nach der maximal zulässigen Tieferlegung lässt sich nicht pauschal beantworten. Es empfiehlt sich, vor einer Tieferlegung eine Fachwerkstatt zu konsultieren und die geplanten Änderungen mit einem Prüfingenieur zu besprechen. So können spätere Probleme bei der HU vermieden und die Fahrsicherheit gewährleistet werden. Eine ABE oder ein Teilegutachten sowie eine korrekte Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind unerlässlich. Denken Sie daran: Sicherheit geht vor Optik!

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