Wie lange gilt ein Fahrverbot bei Trunkenheit am Steuer?

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Alkohol am Steuer führt zu empfindlichen Strafen: Ein Monat Fahrverbot beginnt bereits bei geringer Promille, höhere Werte bedeuten längere Sperrfristen bis hin zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Wiederholungen verschärfen die Konsequenzen deutlich. Die Dauer hängt vom individuellen Fall ab.
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Dauer des Fahrverbots bei Trunkenheit am Steuer in Deutschland

Alkohol am Steuer ist eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Aus diesem Grund wird Trunkenheit am Steuer in Deutschland empfindlich bestraft. Je nach Höhe des Blutalkoholkonzentration (BAK) und den individuellen Umständen können folgende Fahrverbote verhängt werden:

BAK unter 1,1 Promille:

  • Ein Fahrverbot von einem Monat kann bei einem BAK von 0,5 bis unter 1,1 Promille verhängt werden.
  • Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

BAK 1,1 bis 1,5 Promille:

  • Ein Fahrverbot von zwei Monaten bis zu drei Monaten kann bei einem BAK von 1,1 bis unter 1,5 Promille verhängt werden.
  • Zusätzlich werden drei Punkte in Flensburg eingetragen.
  • Es muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) absolviert werden.

BAK 1,5 bis 2,4 Promille:

  • Ein Fahrverbot von vier bis sechs Monaten kann bei einem BAK von 1,5 bis unter 2,4 Promille verhängt werden.
  • Zusätzlich werden vier Punkte in Flensburg eingetragen.
  • Es muss ein MPU absolviert werden.

BAK ab 2,4 Promille:

  • Ein Fahrverbot von acht bis zwölf Monaten kann bei einem BAK von 2,4 Promille oder mehr verhängt werden.
  • Zusätzlich werden fünf Punkte in Flensburg eingetragen.
  • Es muss ein MPU absolviert werden.

Wiederholungsfälle:

Bei Wiederholungsfällen werden die Fahrverbote deutlich verschärft. So kann beispielsweise bei einer zweiten Trunkenheitsfahrt innerhalb von fünf Jahren ein Fahrverbot von zwölf bis zu 24 Monaten verhängt werden.

Dauerhaftem Entzug der Fahrerlaubnis:

In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei einer dritten Trunkenheitsfahrt innerhalb von zehn Jahren oder bei einem BAK von 2,4 Promille oder mehr in Verbindung mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.

Hinweis:

Die Dauer des Fahrverbots ist im Einzelfall vom zuständigen Gericht abhängig und kann von den hier genannten Angaben abweichen.