Wie lange Führerschein weg bei 0,8 Promille?

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Bei 0,8 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Führerschein wird in der Regel für ein bis drei Monate entzogen, zudem droht ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Punkte in Flensburg gibt es ebenfalls. Neu ist, dass bei erstmaliger Auffälligkeit oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, um die Fahreignung wiederzuerlangen.
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Entzug der Fahrerlaubnis bei 0,8 Promille Alkohol im Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber strenge Regelungen erlassen, um Alkohol am Steuer zu unterbinden. Bereits ab einem Promillewert von 0,5 begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet wird. Bei einem Promillewert von 0,8 oder mehr handelt es sich um eine Straftat, die neben härteren Strafen auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.

Dauer des Führerscheinentzugs bei 0,8 Promille

Die Dauer des Führerscheinentzugs bei 0,8 Promille Alkohol im Blut richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. In der Regel wird der Führerschein für ein bis drei Monate entzogen. Bei erschwerenden Umständen, wie beispielsweise einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann der Entzug auch länger dauern.

Weitere Sanktionen bei 0,8 Promille

Neben dem Führerscheinentzug drohen bei 0,8 Promille Alkohol im Straßenverkehr weitere Sanktionen:

  • Bußgeld: Das Bußgeld beträgt in der Regel mindestens 500 Euro.
  • Fahrverbot: Zusätzlich zum Führerscheinentzug wird in der Regel auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat verhängt.
  • Punkte in Flensburg: Für eine Trunkenheitsfahrt mit 0,8 Promille werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Neu ist, dass bei erstmaliger Auffälligkeit mit 0,8 Promille Alkohol im Straßenverkehr oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Die MPU dient dazu, die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen. Nur wer die MPU erfolgreich absolviert, erhält seinen Führerschein zurück.

Fazit

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Bereits ab einem Promillewert von 0,8 begeht der Fahrer eine Straftat, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird. Neben dem Führerscheinentzug drohen weitere Sanktionen wie Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Neu ist, dass bei erstmaliger Auffälligkeit oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich an die geltenden Regelungen zu halten und auf Alkohol am Steuer zu verzichten.