Wie lange bleibt Führerscheinentzug gespeichert?

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Gemäß § 29 Absatz 7 StVG erfolgt eine Speicherung der Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage für zehn Jahre. Somit wird auch bei rechtskräftigen Entscheidungen die Speicherung nach diesem Zeitraum gelöscht.
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Wie lange bleibt der Führerscheinentzug in Flensburg gespeichert?

Die Frage, wie lange ein Führerscheinentzug in Flensburg gespeichert bleibt, sorgt oft für Verwirrung. Die landläufig gebräuchliche Formulierung "in Flensburg gespeichert" ist dabei etwas ungenau, denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg speichert nicht den Entzug an sich, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage. Dieser Unterschied ist entscheidend für das Verständnis der Speicherdauer.

Gemäß § 29 Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden die relevanten Daten zur Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage für zehn Jahre gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Informationen im Fahreignungsregister (FAER) gelöscht. Es ist wichtig zu betonen, dass die zehnjährige Frist erst nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Entziehung beginnt. Das heißt, die Frist läuft nicht ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Führerscheinentzugs, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung unanfechtbar geworden ist, z.B. nach Ablauf einer Einspruchsfrist oder nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil.

Was bedeutet "Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage"?

Die Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage bedeutet, dass die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr erfüllt sind. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B.:

  • Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr
  • Drogenkonsum am Steuer
  • Erreichen einer bestimmten Punktzahl im Fahreignungsregister (FAER)
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • Medizinisch-psychologische Zweifel an der Fahreignung (MPU)

Was wird konkret gespeichert?

Das KBA speichert Informationen über den Grund der Entziehung, die Dauer der Entziehung und das Datum der Rechtskraft der Entscheidung. Diese Daten dienen dazu, bei einer erneuten Antragstellung auf eine Fahrerlaubnis die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu überprüfen.

Folgen der Speicherung:

Auch nach Ablauf der zehnjährigen Frist und der Löschung der Daten kann die frühere Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage noch indirekt relevant sein. So können frühere Verfehlungen beispielsweise bei der Beurteilung der Fahreignung im Rahmen einer MPU oder bei der Bemessung von Strafen in zukünftigen Verkehrsdelikten eine Rolle spielen, auch wenn sie nicht mehr im FAER gespeichert sind.

Fazit:

Die Entziehung der Fahrerlaubnisgrundlage wird für zehn Jahre ab Rechtskraft im FAER gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Trotz der Löschung können frühere Entziehungen jedoch weiterhin Einfluss auf zukünftige Verfahren im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis haben. Es ist daher ratsam, sich stets an die Verkehrsregeln zu halten und die Fahrerlaubnis nicht zu gefährden.