Was darf man während eines Fahrverbots fahren?

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Ein Fahrverbot betrifft sämtliche motorisierten Fahrzeuge, von Autos bis hin zu E-Scootern und S-Pedelecs. Im Gegensatz dazu erlaubt ein Entzug der Fahrerlaubnis in der Regel weiterhin die Nutzung von langsameren Mofas. Die Unterscheidung ist entscheidend für die zulässigen Verkehrsmittel während der jeweiligen Sanktion.

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Fahrverbot: Was darf ich noch fahren? Ein klarer Überblick

Ein Fahrverbot ist eine einschneidende Maßnahme, die im Straßenverkehrsrecht als Sanktion für Verstöße vorgesehen ist. Für viele Betroffene stellt sich dann die Frage: Was darf ich während dieser Zeit eigentlich noch fahren? Die Antwort ist leider nicht immer einfach und hängt von der Art des Fahrverbots und den Fahrzeugtypen ab. Dieser Artikel soll einen klaren Überblick über die zulässigen und unzulässigen Verkehrsmittel während eines Fahrverbots geben.

Was bedeutet Fahrverbot genau?

Ein Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Dauer kann zwischen einem und drei Monaten liegen. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Fahrverbot nicht die Fahrerlaubnis selbst entzieht, sondern lediglich die Ausübung der damit verbundenen Rechte beschränkt. Das heißt, der Führerschein bleibt grundsätzlich gültig, darf aber während des Fahrverbots nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Was ist während eines Fahrverbots nicht erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Alle Kraftfahrzeuge, die eine Fahrerlaubnis der Klassen A, B, C, D, AM, A1, A2, C1, C1E, CE, D1, D1E, DE erfordern, dürfen während eines Fahrverbots nicht gefahren werden. Das bedeutet im Klartext:

  • Autos: Egal ob Kleinwagen oder Limousine, das Fahren eines Autos ist während des Fahrverbots untersagt.
  • Motorräder: Auch das Fahren von Motorrädern jeglicher Art ist nicht erlaubt.
  • Lkw: Das Führen von Lastkraftwagen ist ebenfalls untersagt.
  • Busse: Selbstverständlich dürfen auch Busse während eines Fahrverbots nicht gefahren werden.
  • E-Scooter: Viele unterschätzen es, aber auch E-Scooter, die eine Straßenzulassung haben und somit als Kraftfahrzeuge gelten, fallen unter das Fahrverbot.
  • S-Pedelecs: S-Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis 45 km/h bieten und somit als Kleinkrafträder gelten, sind ebenfalls vom Fahrverbot betroffen.
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen: Auch Traktoren und andere landwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen während des Fahrverbots nicht geführt werden, sofern sie eine Fahrerlaubnis erfordern.

Was ist möglicherweise erlaubt? Der Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis

Die gute Nachricht ist: Nicht alle Fortbewegungsmittel sind während eines Fahrverbots tabu. Hier kommt es auf die Art des Fahrzeugs und die damit verbundene Fahrerlaubnispflicht an.

  • Fahrräder: Das Fahren mit einem herkömmlichen Fahrrad ist weiterhin erlaubt, da hierfür keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
  • E-Bikes (Pedelecs): Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis 25 km/h bieten und bei denen der Motor ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet, gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen daher gefahren werden.
  • Mofas (bis 25 km/h): Hier wird es etwas komplizierter. Während eines Fahrverbots ist das Fahren von Mofas erlaubt, sofern die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde. Ein Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. aufgrund von Alkohol am Steuer mit einer hohen BAK) kann jedoch dazu führen, dass auch das Fahren von Mofas untersagt ist. Dies ist der entscheidende Unterschied zum Fahrverbot.
  • Rollstühle: Elektrische Rollstühle, die eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten, fallen in der Regel nicht unter das Fahrverbot.
  • Fahrerlose Transportsysteme (unter bestimmten Voraussetzungen): Der Umgang mit fahrerlosen Transportsystemen, die beispielsweise in der Landwirtschaft eingesetzt werden, kann unter Umständen erlaubt sein, sofern diese nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten und keine Fahrerlaubnis erfordern. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Wichtiger Hinweis: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Es ist essenziell, zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine deutlich härtere Strafe. Hierbei wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen und muss nach einer Sperrfrist neu beantragt werden. Im Falle eines Entzugs der Fahrerlaubnis ist in der Regel auch das Fahren von Mofas untersagt.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer trotz Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. Zudem verlängert sich in der Regel das Fahrverbot oder es droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Fazit

Ein Fahrverbot schränkt die Mobilität stark ein. Es ist wichtig, sich vorab genau zu informieren, welche Fahrzeuge man noch fahren darf und welche nicht. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis ist dabei von zentraler Bedeutung.

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