Wird das Gutachten von der Versicherung übernommen?

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Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners deckt in der Regel die Kosten für ein Gutachten. Dies sichert Ihnen den vollständigen Schadensersatz und stellt Ihren ursprünglichen Zustand wieder her. Ein Gutachten ist Ihr Recht, wenn es zur Schadensfeststellung erforderlich ist.

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Das Unfallgutachten: Wann zahlt die Versicherung?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Neben dem Schrecken und den möglichen körperlichen Beschwerden kommt oft noch die Sorge um die Reparaturkosten des Fahrzeugs hinzu. Glücklicherweise gibt es in Deutschland klare Regelungen, die Geschädigte schützen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das Unfallgutachten – aber wann übernimmt die Versicherung die Kosten dafür?

Klarer Fall: Unverschuldeter Unfall = Kostenübernahme durch die Versicherung des Unfallverursachers

Die gute Nachricht zuerst: Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat in der Regel das Recht auf ein unabhängiges Schadensgutachten. Die Kosten dafür werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Dieses Gutachten dient dazu, den genauen Schaden am Fahrzeug festzustellen, die Reparaturkosten zu kalkulieren, den Wertverlust zu ermitteln und gegebenenfalls den Restwert des Fahrzeugs zu bestimmen.

Warum ist ein Gutachten wichtig?

Ein unabhängiges Gutachten ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Es dokumentiert den Schaden objektiv und liefert eine fundierte Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung. Es hilft Ihnen, den vollen Schadenersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht, um Ihr Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Unfall zu versetzen. Ein Gutachten ist besonders wichtig, wenn:

  • Der Schaden umfangreich ist: Bei größeren Schäden ist ein Gutachten unerlässlich, um die Reparaturkosten korrekt zu ermitteln.
  • Wertminderung entsteht: Das Gutachten berücksichtigt auch den Wertverlust, der durch den Unfall entstanden ist.
  • Unklarheiten bestehen: Bei Uneinigkeiten mit der Versicherung über die Schadenshöhe ist ein Gutachten eine neutrale Grundlage für die Verhandlungen.
  • Ein Totalschaden vorliegt: Das Gutachten dient hier zur Feststellung des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes.

Wann kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen?

Obwohl die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die Kosten für ein Gutachten übernimmt, gibt es Ausnahmen:

  • Bagatellschäden: Bei sehr geringfügigen Schäden (sogenannte Bagatellschäden, oft unterhalb von 700-800 Euro) reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. In diesen Fällen kann die Versicherung die Kosten für ein aufwendiges Gutachten ablehnen.
  • Eigene Schuld: Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, müssen Sie in der Regel die Kosten für das Gutachten selbst tragen. Ihre eigene Kaskoversicherung kann die Kosten jedoch übernehmen, je nach Vertragsbedingungen.
  • Unnötiges Gutachten: Wenn bereits ein Gutachten vorliegt und Sie ohne triftigen Grund ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen.

Was sollten Sie nach einem Unfall tun?

  1. Unfallstelle sichern: Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.
  2. Polizei rufen: Bei Unklarheiten über die Schuldfrage oder bei Personenschäden sollten Sie die Polizei rufen.
  3. Daten austauschen: Tauschen Sie die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus.
  4. Dokumentation: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen.
  5. Gutachter kontaktieren: Kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieser kann Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise helfen und ein Gutachten erstellen.
  6. Versicherung informieren: Informieren Sie die Versicherung des Unfallverursachers über den Schaden.

Fazit:

Ein Unfallgutachten ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall geltend zu machen. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Bei Bagatellschäden oder eigener Schuld kann dies jedoch anders aussehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Anwalt oder einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht.