Wer ist für beschädigte Koffer verantwortlich?

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Ein kleiner Riss im Koffer? Die Airline haftet für Schäden am Gepäck während des Fluges. Reparaturkosten werden in der Regel von der Fluggesellschaft übernommen. Dokumentieren Sie den Schaden umgehend und reichen Sie eine Schadensmeldung ein. Eine schnelle Reaktion sichert Ihre Ansprüche.

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Wer haftet für den kaputten Koffer? Ein Überblick über Rechte und Pflichten

Ein kaputter Koffer nach dem Flug – ein Ärgernis, das viele Reisende kennen. Doch wer ist eigentlich verantwortlich für die entstandenen Schäden? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Schadens, der Fluggesellschaft und der Sorgfaltspflicht des Passagiers.

Die Haftung der Fluggesellschaft:

Fluggesellschaften haften gemäß dem Montrealer Übereinkommen (oder dem Warschauer Abkommen, je nach Zeitpunkt des Fluges) für Schäden am aufgegebenen Gepäck während des Fluges. Das bedeutet, dass sie für Beschädigungen verantwortlich sind, die während des Transportes durch ihre Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies umfasst beispielsweise Risse, Dellen, Kratzer oder den Verlust von Gepäckteilen. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass der Schaden tatsächlich während des Fluges entstanden ist und nicht bereits vorher bestand. Ein bereits vorhandener, kleiner Kratzer ist beispielsweise schwierig als flugbedingten Schaden geltend zu machen.

Was tun bei einem beschädigten Koffer?

Um Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft zu sichern, ist schnelles und gründliches Handeln entscheidend:

  • Unmittelbare Dokumentation: Fotografieren oder filmen Sie den Schaden am Koffer sofort nach der Gepäckausgabe. Dokumentieren Sie auch die Flugdaten, Flugnummer und den Namen der Fluggesellschaft.
  • Schadensmeldung: Füllen Sie den Gepäckschadenbericht am Flughafen aus. Dieser ist in der Regel am Gepäckband oder am Kundenservice der Fluggesellschaft erhältlich. Bewahren Sie eine Kopie des Berichts sorgfältig auf.
  • Detaillierte Beschreibung: Beschreiben Sie den Schaden detailliert und möglichst präzise im Schadensbericht. Nennen Sie die Art des Schadens, die betroffenen Stellen und schätzen Sie den Reparaturwert.
  • Zeugenaussagen: Sollten Zeugen den Schaden beobachtet haben, notieren Sie deren Kontaktdaten.
  • Reparaturkosten: Bewahren Sie alle Belege für Reparaturen oder Ersatzkäufe auf. Diese dienen als Nachweis für die Höhe des entstandenen Schadens.

Grenzen der Haftung:

Die Haftung der Fluggesellschaft ist nicht unbegrenzt. Das Montrealer Übereinkommen sieht eine Haftungsgrenze vor (aktuell 1.288 Sonderziehungsrechte, umgerechnet etwa 1.500 €). Höhere Schadensersatzansprüche müssen gesondert nachgewiesen und begründet werden, beispielsweise durch grobe Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft.

Verantwortung des Passagiers:

Auch der Passagier trägt eine gewisse Verantwortung. Ein Koffer, der bereits vor dem Flug beschädigt ist, liegt in der Regel nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Ebenso ist die Fluggesellschaft nicht für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäße Verpackung oder den Inhalt des Koffers verursacht wurden (z.B. zerbrochene Gegenstände durch unzureichende Polsterung).

Fazit:

Ein beschädigter Koffer nach dem Flug ist ärgerlich, aber mit der richtigen Vorgehensweise kann man seine Rechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Schnelle und gründliche Dokumentation des Schadens und die fristgerechte Einreichung einer Schadensmeldung sind dabei unerlässlich. Im Zweifelsfall ist eine Rechtsberatung empfehlenswert.