Welche Ansprüche habe ich bei Flugausfall?

9 Sicht

Bei Flugausfällen stehen Passagieren Entschädigungen zu. Mittelstreckenflüge (bis 3.500 km) berechtigen zu 400€, Langstreckenflüge (über 3.500 km) zu 600€. Die Auszahlung erfolgt abzüglich üblicher Provisionen (20-30% zzgl. MwSt.).

Kommentar 0 mag

Flugausfall? Das sind Ihre Rechte!

Ein Flugausfall ist ärgerlich und kann Urlaubspläne gehörig durcheinanderwirbeln. Doch nicht immer müssen Reisende die Unannehmlichkeiten einfach hinnehmen. In vielen Fällen stehen ihnen Entschädigungszahlungen zu, die den finanziellen Schaden zumindest etwas abfedern.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich greift die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese regelt Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen innerhalb der EU, bei Flügen aus der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft sowie bei Flügen in die EU mit einer europäischen oder nicht-europäischen Fluggesellschaft.

Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch:

  • Der Flug wurde annulliert.
  • Die Airline hat den Flugausfall weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum mitgeteilt.
  • Der Grund für den Flugausfall liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft (z.B. technische Probleme, Personalmangel).

Ausnahmen:

  • Außergewöhnliche Umstände: Bei sogenannten “außergewöhnlichen Umständen”, wie z.B. extremen Wetterbedingungen, politischen Unruhen oder Naturkatastrophen, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
  • Rechtzeitige Information: Informiert die Airline ihre Passagiere mindestens 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Ersatzflug: Bietet die Fluggesellschaft einen zeitnahen Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden früher startet und höchstens vier Stunden später als der ursprüngliche Flug am Zielort ankommt, reduziert sich die Entschädigungshöhe oder entfällt ganz.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstreckenflüge (bis 1.500 km): 250 €
  • Mittelstreckenflüge (1.500 – 3.500 km): 400 €
  • Langstreckenflüge (über 3.500 km): 600 €

Tipp: Es gibt verschiedene Portale und Kanzleien, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Diese übernehmen die Kommunikation mit der Airline und berechnen im Erfolgsfall eine Provision (üblicherweise 20-30% zzgl. MwSt.).

Fazit:

Ein Flugausfall ist ärgerlich, doch Passagiere müssen nicht immer auf den Kosten sitzen bleiben. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, diese auch einzufordern!