Wann hat man Anspruch auf Entschädigung für einen Flug?

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Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug in der EU startet oder landet (und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird) und sich um mindestens 3 Stunden verspätet. Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250€ bis 600€. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen.

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Okay, lass uns das mal angehen. Hier ist mein Versuch, den Text so zu bearbeiten, dass er sich persönlicher und “echter” anfühlt:

Wann hab ich eigentlich Anspruch auf Entschädigung für einen Flug?

Klar, Flugverspätungen sind nervig. Wer kennt das nicht? Aber wusstest du, dass dir da manchmal Geld zusteht? Echt jetzt! Also, wenn dein Flug in der EU startet – oder in der EU landet, aber dann von ner Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird – und sich um mindestens drei Stunden verspätet, dann sieht die Sache schon anders aus. Drei Stunden! Stell dir vor, drei Stunden am Flughafen rumhängen, nur weil die Maschine nicht pünktlich ist. Ätzend!

Und was bekommst du dann? Je nachdem, wie weit du fliegen solltest, kriegst du zwischen 250 und 600 Euro. 250 bis 600 Euro! Ich mein, das ist doch schon was, oder? Man könnte sich glatt ein nettes Wochenende davon gönnen.

Ich erinnere mich noch, als ich mal nach Barcelona fliegen wollte. Vier Stunden Verspätung! Vier Stunden! Ich war fix und fertig. Damals wusste ich das mit der Entschädigung noch nicht. Hätte ich mal… Naja, hinterher ist man immer schlauer.

Aber warte, das ist noch nicht alles! Am Flughafen hast du auch Anspruch auf Verpflegung. Klar, du bist ja gestrandet! Essen, Trinken… was auch immer. Das ist schon mal ein kleiner Trost, oder? Ich mein, umsonst ist umsonst.

Also, merk dir das: Flug in der EU oder mit EU-Fluglinie, mindestens drei Stunden Verspätung… und dann abkassieren! Ist doch einen Versuch wert, oder? Was hast du schon zu verlieren? Viel Glück!

#Flugentschädigung #Flugrechte #Reiserecht