Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Bei Flugproblemen wie erheblichen Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen können Ihnen Entschädigungsansprüche zustehen. Diese Ansprüche greifen, wenn die Verspätung drei Stunden oder mehr beträgt oder Sie aufgrund der Unregelmäßigkeit Ihren Anschlussflug verpassen. Prüfen Sie Ihre spezifischen Rechte, um zu erfahren, ob Sie eine Ausgleichszahlung geltend machen können.
Flugverspätung – Wann steht mir eine Entschädigung zu? Ein umfassender Leitfaden
Flugreisen können frustrierend sein, besonders wenn unerwartete Probleme wie Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen auftreten. Doch wussten Sie, dass Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung haben? Dieser Artikel erklärt Ihnen, wann Sie bei einer Flugverspätung eine Entschädigung geltend machen können und worauf Sie achten sollten.
Die Grundlage: EU-Fluggastrechteverordnung
Die wichtigste Grundlage für Ihre Rechte als Fluggast innerhalb Europas ist die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Verordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung (Überbuchung) und Herabstufung (geringere Beförderungsklasse). Die Verordnung gilt für:
- Flüge innerhalb der EU: Unabhängig davon, welche Fluggesellschaft Sie nutzen.
- Flüge, die in der EU starten: Unabhängig davon, wo das Ziel liegt und welche Fluggesellschaft Sie nutzen.
- Flüge, die in der EU landen: Wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Ein Entschädigungsanspruch entsteht, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
- 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
- 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 € für alle Flüge über 3.500 km
Wichtige Faktoren, die Ihren Anspruch beeinflussen:
- Ankunftszeit: Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen, nicht die Abflugzeit. Die Ankunftszeit wird anhand des Öffnens mindestens einer Flugzeugtür am Zielflughafen ermittelt.
- Außergewöhnliche Umstände: Die Fluggesellschaft ist nicht zur Entschädigung verpflichtet, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht vermeiden konnte. Diese Umstände umfassen beispielsweise:
- Politische Instabilität
- Unwetter (z.B. extreme Stürme oder Eis)
- Sicherheitsrisiken
- Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal (aber nicht von Personal der Airline selbst!)
- Nachweispflicht: Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
- Versorgung: Ab einer bestimmten Wartezeit (abhängig von der Flugstrecke) hat die Fluggesellschaft die Pflicht, Sie mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, kostenlos zu telefonieren oder E-Mails zu versenden.
Was tun, wenn mein Flug verspätet ist?
- Bewahren Sie alle Flugdokumente auf: Bordkarte, Buchungsbestätigung, E-Mails von der Fluggesellschaft, etc.
- Dokumentieren Sie die Verspätung: Machen Sie Fotos vom Anzeigebildschirm am Flughafen, notieren Sie sich die tatsächliche Ankunftszeit.
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Verspätung an: Fragen Sie die Fluggesellschaft nach einer schriftlichen Bestätigung der Verspätung und des Grundes dafür.
- Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Stellen Sie einen schriftlichen Entschädigungsantrag an die Fluggesellschaft. Beschreiben Sie den Vorfall und fordern Sie die Entschädigung gemäß EU-Verordnung.
- Reagieren Sie auf das Antwortschreiben: Fluggesellschaften lehnen Entschädigungsforderungen oft mit Standardbegründungen ab. Prüfen Sie die Begründung sorgfältig und argumentieren Sie gegebenenfalls dagegen.
- Nutzen Sie Hilfe: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Antrag ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder ein Fluggastrechteportal wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Viele dieser Portale arbeiten auf Provisionsbasis, d.h. Sie zahlen nur, wenn Sie tatsächlich eine Entschädigung erhalten.
Fazit:
Eine Flugverspätung kann ärgerlich sein, aber es lohnt sich, Ihre Rechte zu kennen und zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz, den Sie nutzen sollten. Mit der richtigen Dokumentation und Beharrlichkeit können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen und die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
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