Wie viel Shampoo darf in den Koffer?

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Für Flugreisen gilt: Shampoo und andere flüssige Kosmetikartikel müssen in Einzelbehältnissen von maximal 100 ml abgefüllt werden. Diese Behältnisse sind in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel zu verstauen. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt, um die Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen.

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Shampoo im Reisegepäck: Wie viel ist erlaubt und was Sie beachten sollten

Die Urlaubsplanung ist in vollem Gange, die Koffer werden gepackt und die Vorfreude steigt. Doch bevor Sie Ihre Lieblingspflegeprodukte einfach in den Koffer werfen, sollten Sie sich mit den aktuellen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Hand- und Aufgabegepäck vertraut machen. Insbesondere beim Thema Shampoo gibt es einige Regeln zu beachten, um unnötigen Ärger am Flughafen zu vermeiden.

Die 100ml-Regel für das Handgepäck:

Die wichtigste Regel bei Flugreisen ist die sogenannte 100ml-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese besagt, dass jede einzelne Flüssigkeit in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml abgefüllt sein muss. Das gilt natürlich auch für Shampoo, Duschgel, Lotionen, Zahnpasta und andere Kosmetikartikel. Es ist dabei unerheblich, ob der Behälter nur teilweise gefüllt ist; entscheidend ist das maximale Füllvolumen des Behälters.

Der transparente 1-Liter-Beutel:

Alle diese Einzelbehälter müssen dann in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter verstaut werden. Dies erleichtert die Kontrolle am Sicherheitscheck. Achten Sie darauf, dass der Beutel wirklich wiederverschließbar ist (z.B. mit einem Reißverschluss oder Druckverschluss), da er ansonsten eventuell nicht akzeptiert wird. Diese Beutel sind oft am Flughafen erhältlich, aber es ist ratsam, sich vorab einen zu besorgen, um Zeit zu sparen.

Nur ein Beutel pro Person:

Pro Person ist nur ein solcher 1-Liter-Beutel mit Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Planen Sie also sorgfältig, welche Produkte Sie wirklich im Handgepäck benötigen.

Ausnahmen und Alternativen:

  • Aufgabegepäck: Im Aufgabegepäck (also dem Koffer, der aufgegeben wird) gibt es in der Regel keine Beschränkungen hinsichtlich der Menge an Flüssigkeiten. Hier können Sie also Ihre großen Shampooflaschen problemlos mitnehmen. Allerdings sollten Sie diese gut verpacken, um ein Auslaufen und die Beschädigung anderer Gegenstände im Koffer zu vermeiden.
  • Reisegrößen und Probepackungen: Eine gute Möglichkeit, Platz und Gewicht zu sparen, sind Reisegrößen oder Probepackungen von Shampoo und anderen Pflegeprodukten. Diese sind speziell für Reisen konzipiert und entsprechen den Vorschriften für das Handgepäck.
  • Shampoo-Bars: Eine umweltfreundliche und platzsparende Alternative sind Shampoo-Bars. Diese festen Shampoos sind kein Problem im Handgepäck, da sie nicht als Flüssigkeit gelten.
  • Kauf vor Ort: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie Shampoo und andere Pflegeprodukte auch einfach am Zielort kaufen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Im Handgepäck sind Shampoos und andere flüssige Kosmetikartikel nur in Behältern mit maximal 100 ml erlaubt.
  • Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstaut werden.
  • Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt.
  • Im Aufgabegepäck gibt es in der Regel keine Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten.
  • Reisegrößen, Shampoo-Bars und der Kauf vor Ort sind gute Alternativen.

Tipp: Informieren Sie sich vor Reiseantritt noch einmal über die aktuellen Bestimmungen der Fluggesellschaft und des jeweiligen Flughafens, da es hier zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können Ihren Urlaub entspannt beginnen!