Was zählt als Flüssigkeit im Handgepäck Make-up?

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Für Flugreisen gilt: Flüssige, gelartige oder aerosolhaltige Kosmetikprodukte über 100 ml unterliegen den Handgepäckbestimmungen. Dies betrifft unter anderem Mascara, flüssige Foundation, Cremes und Haarsprays. Achten Sie auf die Größenbeschränkungen, um Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

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Flüssiges Make-up im Handgepäck: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Bestimmungen zum Handgepäck im Flugzeug sind streng, besonders was Flüssigkeiten angeht. Dies betrifft auch viele Make-up-Produkte, die uns Frauen (und zunehmend auch Männer) den Alltag verschönern. Doch was zählt genau als “Flüssigkeit” im Kontext der Sicherheitskontrollen und welche Make-up-Artikel dürfen im Handgepäck mitgeführt werden?

Die entscheidende Grenze liegt bei 100 ml (oder 100 g für Cremes und Gele). Alle flüssigen, cremigen, gelartigen oder aerosolhaltigen Kosmetikprodukte über diesem Fassungsvermögen sind im Handgepäck verboten und müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Das gilt selbst dann, wenn die Verpackung größer ist, aber nur teilweise gefüllt ist. Es zählt das Fassungsvermögen des Behälters, nicht der Inhalt.

Hier ein Überblick über typische Make-up-Produkte und ihre Eignung für das Handgepäck:

Erlaubt (unter 100 ml pro Behälter):

  • Mascara: In der Regel in kleinen, handgepäcktauglichen Verpackungen erhältlich.
  • Lippenstifte: Auch feste Lippenstifte zählen nicht zu den Flüssigkeiten.
  • Lidschatten (Pulver): Pulverförmige Produkte sind in der Regel unproblematisch.
  • Kompaktes Puder: Ähnlich wie Lidschatten.
  • Concealer (je nach Konsistenz): Cremige Concealer unter 100ml sind erlaubt, flüssige müssen die 100ml Grenze beachten.
  • Miniatur-Versionen von Foundations, Cremes, etc.: Viele Hersteller bieten spezielle Reisegrößen an.
  • Proben: Viele Kosmetikmarken bieten kleine Proben an, die meist unter 100 ml liegen.

Verboten im Handgepäck (über 100 ml):

  • Flüssige Foundation: Große Flaschen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • Cremige Foundations (ab 100g): Die Gewichtsgrenze gilt für cremige Produkte.
  • Feuchtigkeitspflegecremes: Auch hier gilt die 100 ml-Regel.
  • Haarspray: Aerosole sind generell im Handgepäck stark eingeschränkt.
  • Nagellack: Flüssig und daher der 100 ml-Regel unterworfen.
  • Make-up-Entferner: Meist flüssig und somit im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.
  • Große Behälter von Lippenpflege: Auch wenn es sich um Balsam handelt, zählt das Volumen.

Wichtige Hinweise:

  • Transparente, wiederverschließbare Tasche: Alle Flüssigkeiten im Handgepäck müssen in einer separaten, transparenten und wiederverschließbaren Tasche (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sein.
  • Unklarheiten: Bei Unklarheiten über die Eignung eines Produkts ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren. Die Bestimmungen können leicht variieren.
  • Sicherheitskontrolle: Die Einhaltung der Flüssigkeitsbestimmungen wird an den Sicherheitskontrollen streng geprüft. Verstöße können zu Verzögerungen oder dem Konfiszieren der Produkte führen.

Planen Sie Ihre Reise gut und vermeiden Sie böse Überraschungen am Flughafen! Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven.

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