Was muss in den Zip-Beutel?
Für die Handgepäckkontrolle am Flughafen: Flüssigkeiten, Gele und Sprays gehören in maximal 100-ml-Behälter und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstaut werden. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt. Dies betrifft auch Lebensmittel wie Marmelade oder Brotaufstriche.
Das Handgepäck-Dilemma: Was wirklich in den Zip-Beutel gehört (und was nicht!)
Die Handgepäckkontrolle am Flughafen – ein Nervenkitzel für viele Reisende. Besonders knifflig wird es mit Flüssigkeiten, Gelen und Sprays. Der berüchtigte, transparente Zip-Beutel ist der Schlüssel zur reibungslosen Reise, aber was gehört eigentlich hinein und was nicht? Wir klären auf und vermeiden unnötige Stressmomente am Gate.
Der 1-Liter-Zauberbeutel: Regeln und Ausnahmen
Die Grundregel ist einfach: Flüssigkeiten, Gele und Sprays im Handgepäck müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml verpackt sein. Diese Behälter wiederum müssen in einem einzigen, wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter Platz finden. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel gestattet.
Was gehört definitiv in den Zip-Beutel?
- Kosmetika: Cremes, Lotionen, Make-up, Deos, Sonnencreme, Lippenstift (auch wenn er fest erscheint, zählt er oft als Gel)
- Haarpflegeprodukte: Shampoo, Conditioner, Haarspray, Haarwachs, Stylinggele
- Medikamente: Flüssige Medikamente, Salben, Cremes – hier unbedingt ärztliches Attest mitführen, falls die Menge die 100 ml überschreitet.
- Lebensmittel: Marmelade, Honig, Joghurt, Saucen, Suppen (auch im Tiefkühlakku oder Thermoskanne!)
- Getränke: Säfte, Wasser, alkoholische Getränke (auch kleine Flaschen abgefüllten Likör oder Schnaps). Beachten Sie, dass alkoholische Getränke in der EU unter bestimmten Bedingungen auch im Aufgabegepäck problematisch sein können. Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseveranstalter.
- Zahnpasta: Obwohl sie meist fest erscheint, wird Zahnpasta als Flüssigkeit betrachtet.
Was gehört NICHT in den Zip-Beutel (und woanders hin)?
- Flüssigkeiten im Aufgabegepäck: Größere Mengen an Flüssigkeiten gehören ins aufgegebene Gepäck. Achten Sie aber auf die Bestimmungen der jeweiligen Airline bezüglich verbotener Gegenstände.
- Medikamente (mit ärztlichem Attest): Ein ärztliches Attest kann notwendig sein, um grössere Mengen an Flüssigkeiten, die Sie aus medizinischen Gründen benötigen, mitzuführen. Prüfen Sie die Vorschriften der jeweiligen Airline und des Ziellandes.
- Babymilch und Babynahrung: Diese sind in der Regel von den 100-ml-Regel ausgenommen. Präsentieren Sie diese jedoch bei der Sicherheitskontrolle separat, damit diese vom Personal separat überprüft werden können. Es ist hilfreich, den Inhalt deutlich sichtbar zu machen.
Tipps für stressfreies Packen:
- Kleine Reisegrößen: Verwenden Sie von Anfang an kleine Behälter, um das Umfüllen zu vermeiden.
- Transparenz ist Trumpf: Verwenden Sie einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel, um sich unnötige Nachfragen zu ersparen.
- Vorbereitung ist alles: Packen Sie den Zip-Beutel schon zu Hause, um Zeit am Flughafen zu sparen.
- Im Zweifelsfall fragen: Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie die Fluggesellschaft oder die Sicherheitskräfte am Flughafen.
Mit der richtigen Vorbereitung und etwas Organisation wird die Handgepäckkontrolle zum Kinderspiel. Gute Reise!
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