Kann man Sprühdeo im Handgepäck mitnehmen?

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Handgepäck-Reisebestimmungen erlauben Deodorants bis 100 ml Füllmenge, egal ob Spray oder Stift. Achten Sie auf die Einhaltung der Flüssigkeitsregelung für Ihr Gepäck. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.

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Sprühdeo im Handgepäck: Was erlaubt ist und was nicht

Die Frage, ob man Sprühdeo im Handgepäck mitnehmen darf, beschäftigt viele Reisende. Die kurze Antwort lautet: Prinzipiell ja, aber mit Einschränkungen. Es kommt dabei nicht auf die Art des Deodorants (Spray, Stift, Roll-on) an, sondern entscheidend ist die Füllmenge.

Die EU-Verordnung und die meisten internationalen Fluggesellschaften beschränken Flüssigkeiten, Sprays und Gele im Handgepäck auf maximal 100 ml pro Behälter. Ihr Sprühdeo muss also in einen Behälter mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml abgefüllt sein. Ein größerer Behälter, auch wenn er nicht ganz voll ist, darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein neues, ungeöffnetes Produkt handelt oder nicht.

Wichtig: Die 100-ml-Regel bezieht sich auf die Füllmenge und nicht auf die Größe des Behälters. Ein 150-ml-Behälter, der nur zu 80 ml gefüllt ist, ist nicht erlaubt. Achten Sie daher genau auf die Kennzeichnung auf dem Produkt.

Zusätzliche Hinweise:

  • Transparente, wiederverschließbare Tasche: Alle Flüssigkeiten, Sprays und Gele im Handgepäck müssen in einer transparenten, wiederverschließbaren Plastiktüte mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter verpackt sein. Diese Tüte muss separat vorgezeigt werden können.
  • Fluggesellschaften: Obwohl die EU-Verordnung als Richtlinie dient, können einzelne Fluggesellschaften strengere Regeln haben. Informieren Sie sich daher immer vor Reiseantritt auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen zum Handgepäck. Dies ist besonders wichtig bei Flügen außerhalb der EU.
  • Unsicherheit: Im Zweifel ist es immer ratsamer, das Sprühdeo im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und Probleme an der Sicherheitskontrolle.
  • Alternative: Für Reisen mit Handgepäck empfiehlt sich die Verwendung von Deodorantsticks oder Roll-ons, die von diesen Flüssigkeitsbeschränkungen nicht betroffen sind.

Zusammenfassend: Sie dürfen Sprühdeo im Handgepäck mitnehmen, sofern es sich in einem Behälter mit maximal 100 ml Füllmenge befindet und in einer transparenten, wiederverschließbaren Plastiktüte verpackt ist. Die Einhaltung der Vorschriften liegt in Ihrer Verantwortung. Überprüfen Sie vor dem Abflug die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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