Welche Elektrogeräte sind im Aufgabegepäck erlaubt?

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Elektronische Geräte sind im Aufgabegepäck grundsätzlich erlaubt, jedoch gibt es Einschränkungen bei Lithiumbatterien. Akkus bis 160 Wh benötigen eine Genehmigung, während stärkere Batterien ausgeschlossen sind. Wichtig: Ersatzbatterien und Powerbanks müssen unbedingt ins Handgepäck, da sie im Frachtraum nicht gestattet sind.

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Elektrogeräte im Aufgabegepäck: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Reiseplanung steht, der Koffer wird gepackt und die Frage taucht auf: Welche Elektrogeräte dürfen eigentlich ins Aufgabegepäck und was muss ins Handgepäck? Grundsätzlich ist die Mitnahme von elektronischen Geräten im Koffer erlaubt, der im Frachtraum des Flugzeugs transportiert wird. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf die verbauten Batterien. Wer sich nicht informiert, riskiert nicht nur, dass Gegenstände am Flughafen konfisziert werden, sondern auch die Sicherheit des Fluges gefährdet.

Die gute Nachricht: Viele Geräte dürfen in den Koffer

Die meisten elektronischen Geräte, die keinen Akku enthalten oder deren Akku fest verbaut ist und die Leistungsgrenzen nicht überschreitet, können problemlos im Aufgabegepäck transportiert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Rasierapparate: Elektrische Rasierer ohne separate Akkus sind in der Regel kein Problem.
  • Haartrockner und Glätteisen: Diese Geräte dürfen im Koffer mitreisen.
  • Einfache Kameras ohne separate Akkus: Kompaktkameras, bei denen der Akku fest verbaut ist und die Leistungsgrenze nicht überschreitet.
  • Elektronische Zahnbürsten: Achten Sie darauf, dass der Akku fest verbaut ist.
  • Viele Kleingeräte: Solange sie keine problematischen Batterien enthalten.

Die Knackpunkte: Lithiumbatterien und deren Beschränkungen

Die eigentliche Herausforderung liegt bei Geräten mit Lithiumbatterien. Diese Batterien bergen bei Beschädigung oder Kurzschluss ein Brandrisiko. Deshalb gelten strenge Regeln für ihren Transport.

  • Akkus bis 100 Wattstunden (Wh): Diese Akkus sind in den meisten Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops und Kameras verbaut. Sie dürfen in der Regel im Aufgabegepäck mitgeführt werden, sofern sie im Gerät verbaut sind.
  • Akkus zwischen 100 Wh und 160 Wh: Hier wird es komplizierter. Für diese Akkus, die beispielsweise in größeren Laptops oder professionellen Kameras zum Einsatz kommen können, ist in der Regel eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Kontaktieren Sie die Airline vor Ihrer Reise und klären Sie die Details.
  • Akkus über 160 Wh: Diese Batterien sind grundsätzlich im Aufgabegepäck verboten. Sie gelten als Gefahrgut und dürfen ausschließlich als Fracht transportiert werden.

Das absolute No-Go: Ersatzbatterien und Powerbanks

Besonders wichtig: Ersatzbatterien und Powerbanks dürfen niemals im Aufgabegepäck transportiert werden! Sie müssen unbedingt ins Handgepäck, wo sie im Falle eines Kurzschlusses oder einer Beschädigung leichter entdeckt und unter Kontrolle gebracht werden können. Im Frachtraum wäre dies kaum möglich.

Zusätzliche Tipps für den sicheren Transport:

  • Akkus vor dem Transport entladen: Vermeiden Sie, dass Akkus vollständig geladen sind. Ein geringerer Ladezustand reduziert das Brandrisiko.
  • Geräte ausschalten: Schalten Sie Ihre elektronischen Geräte vor dem Einpacken vollständig aus.
  • Sichere Verpackung: Schützen Sie Ihre Geräte vor Beschädigungen durch Polsterung und geeignete Transportbehälter.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Airline: Die Bestimmungen können je nach Fluggesellschaft variieren. Klären Sie im Zweifelsfall vorab die genauen Regeln.

Fazit: Sicherheit geht vor

Die Mitnahme elektronischer Geräte im Aufgabegepäck ist grundsätzlich möglich, aber die Regeln für Lithiumbatterien müssen unbedingt beachtet werden. Indem Sie sich im Vorfeld informieren und die Vorgaben der Fluggesellschaft befolgen, tragen Sie zu einem sicheren und entspannten Flug bei. Und denken Sie daran: Im Zweifelsfall ist es besser, ein Gerät ins Handgepäck zu nehmen, als ein Sicherheitsrisiko einzugehen.

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