Sind elektronische Gegenstände im aufgegebenen Gepäck erlaubt?

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Elektronische Geräte mit Lithium-Ionen- oder Lithium-Batterien sind im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich erlaubt, solange die Batterie bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschreitet. Konkret dürfen sie 100 Wh Leistung bzw. 0,3 g Lithiumgehalt nicht übersteigen. Wichtig ist, dass separate Ersatzbatterien keinesfalls im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen. Reisende sollten sich zudem über spezifische Richtlinien ihrer Fluggesellschaft informieren.

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Elektronik im Koffer: Was Sie über das Aufgeben von Geräten mit Lithium-Batterien wissen müssen

Die Frage, ob elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind, beschäftigt viele Reisende. Schließlich möchte niemand am Flughafen eine böse Überraschung erleben und sein geliebtes Tablet oder die teure Kamera zurücklassen müssen. Die Antwort ist nicht ganz einfach, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere von der Art der Batterie und den spezifischen Bestimmungen der Fluggesellschaft.

Die Faustregel: Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien sind meist erlaubt, aber…

Grundsätzlich dürfen Sie elektronische Geräte mit Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien im aufgegebenen Gepäck transportieren, solange bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden. Die kritischen Werte, die Sie im Auge behalten sollten, sind:

  • 100 Wattstunden (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien: Dies betrifft typischerweise Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, E-Reader und Digitalkameras.
  • 0,3 Gramm Lithiumgehalt für Lithium-Metall-Batterien: Diese finden sich häufig in Uhren oder anderen kleinen elektronischen Geräten.

Warum diese Einschränkungen?

Lithium-Batterien können überhitzen und im schlimmsten Fall Feuer fangen. Im Frachtraum eines Flugzeugs, wo ein Brand schwerer zu kontrollieren ist als in der Kabine, stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Leistungsgrenzen sind daher dazu da, das Risiko eines solchen Vorfalls zu minimieren.

Achtung: Separate Ersatzbatterien sind tabu im Frachtraum!

Ein ganz wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Lose oder separate Ersatzbatterien, egal ob Lithium-Ionen oder Lithium-Metall, dürfen keinesfalls im aufgegebenen Gepäck transportiert werden! Diese müssen unbedingt im Handgepäck mitgeführt und idealerweise einzeln verpackt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Geräte mit eingebauten Batterien unterhalb der Leistungsgrenzen (100 Wh / 0,3 g Lithium): In der Regel kein Problem für den Transport im aufgegebenen Gepäck.
  • Größere Geräte oder Geräte mit Batterien, deren Leistung Sie nicht kennen: Informieren Sie sich vorab! Kontaktieren Sie den Hersteller des Geräts oder recherchieren Sie online, um die Wattstunden-Angabe der Batterie herauszufinden. Im Zweifelsfall transportieren Sie das Gerät im Handgepäck.
  • Ersatzbatterien: Immer ins Handgepäck! Am besten einzeln verpackt und vor Kurzschlüssen geschützt.

Die Fluggesellschaft hat das letzte Wort!

Auch wenn die oben genannten Richtlinien allgemein gültig sind, empfiehlt es sich dringend, die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft zu überprüfen. Jede Fluggesellschaft kann eigene, strengere Regeln haben. Informationen dazu finden Sie in den Beförderungsbedingungen auf der Website der Airline oder Sie können sich direkt an den Kundenservice wenden.

Zusätzliche Tipps für den sicheren Transport von Elektronik:

  • Geräte ausschalten: Schalten Sie alle elektronischen Geräte vollständig aus, bevor Sie sie im Koffer verstauen.
  • Sichere Verpackung: Schützen Sie Ihre Geräte vor Stößen und Beschädigungen, indem Sie sie gut verpacken (z.B. in Luftpolsterfolie oder Kleidung).
  • Powerbanks: Auch Powerbanks fallen unter die Bestimmungen für Lithium-Batterien und müssen im Handgepäck transportiert werden.

Fazit:

Die Mitnahme von Elektronik im aufgegebenen Gepäck ist grundsätzlich möglich, solange die Batterie bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschreitet und separate Ersatzbatterien im Handgepäck transportiert werden. Informieren Sie sich jedoch immer vorab über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre elektronischen Geräte sicher und vorschriftsmäßig an Ihr Reiseziel gelangen.