Sind Elektrogeräte im Koffer erlaubt?
Elektrogeräte im Koffer: Sicher reisen mit Föhn, Glätteisen & Co.
Der Urlaub steht vor der Tür, und der Koffer will gepackt werden. Doch was ist mit den geliebten Elektrogeräten? Föhn, Glätteisen, Rasierer – dürfen sie mit ins Handgepäck oder müssen sie in den Koffer? Die Antwort ist leider nicht pauschal zu geben und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft und des jeweiligen Flughafens. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick und Tipps für sicheres Reisen mit Ihren elektrischen Reisebegleitern.
Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck? Die entscheidende Frage:
Generell gilt: Kleinere, handliche Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate oder Kopfhörer dürfen in der Regel im Handgepäck transportiert werden. Größere Geräte wie Föhne, Glätteisen oder Haartrockner sind zwar meist auch erlaubt, aber oft praktischer im aufgegebenen Gepäck. Die entscheidende Frage ist jedoch der Akku:
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Geräte mit fest eingebauten Akkus: Diese Geräte sind in der Regel sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft, da Ausnahmen möglich sind. Wichtig ist eine sichere Verpackung, um Schäden zu vermeiden.
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Geräte mit herausnehmbaren Akkus: Hier wird es etwas komplizierter. In der Regel müssen herausnehmbare Akkus aus dem Gerät entnommen und separat im Handgepäck transportiert werden. Diese sollten in einer Schutzhülle verstaut und vor Kurzschlüssen geschützt sein. Li-Ionen-Akkus, die in den meisten elektronischen Geräten verwendet werden, unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften. Vergewissern Sie sich, dass der Akku nicht beschädigt ist und die Sicherheitsbestimmungen der Fluggesellschaft erfüllt. Oft ist die Kapazität des Akkus (mAh) limitiert. Überprüfen Sie dies unbedingt vor Reiseantritt auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft.
Flüssigkeiten und Batterien – eine besondere Herausforderung:
Viele Pflegeprodukte, die Sie für die Haare oder die Haut verwenden, sind flüssig. Hier gelten die bekannten Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck: Behälter dürfen maximal 100 ml fassen und müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel verstaut sein. Dies betrifft auch Flüssigkeiten, die sich in elektrischen Geräten befinden, wie z.B. in einem Dampfbügeleisen.
Sicher verpacken – die Versicherung gegen Schäden:
Unabhängig davon, ob Ihr Gerät im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck transportiert wird, ist eine sichere Verpackung essentiell. Verwenden Sie eine schützende Hülle oder Tasche, um Kratzer und Stöße zu vermeiden. Für empfindliche Geräte empfiehlt sich eine zusätzliche Polsterung mit Kleidung oder Luftpolsterfolie. Vermeiden Sie es, elektrische Geräte in den Koffer zu werfen, sondern legen Sie sie sorgfältig hinein.
Vor dem Flug informieren – der letzte Check:
Bevor Sie Ihre Reise antreten, informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Gepäckbestimmungen. Diese können sich ändern, und eine frühzeitige Information verhindert unnötige Probleme am Flughafen. Achten Sie besonders auf die Bestimmungen zu Akkus und Flüssigkeiten.
Fazit:
Mit etwas Vorbereitung und der Beachtung der Sicherheitsbestimmungen ist das Reisen mit Elektrogeräten kein Problem. Eine sorgfältige Planung, sichere Verpackung und die Information über die aktuellen Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft garantieren Ihnen einen entspannten Flug und einen sorgenfreien Urlaub.
#Elektrogeräte #Erlaubt #KofferKommentar zur Antwort:
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