Welches Make-up zählt als Flüssigkeit?

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Flughafensicherheitskontrollen betrachten Flüssigkeiten, Gele und Aerosole über 100 ml als problematisch. Diese Regelung betrifft diverse Kosmetikartikel, von Foundation bis Haarspray. Die genaue Zusammensetzung spielt dabei eine untergeordnete Rolle, entscheidend ist die Konsistenz und das Volumen.
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Flüssig im Gepäck? Die knifflige Frage der Kosmetik am Flughafen

Die Sicherheitskontrollen an Flughäfen sind für viele Reisende ein Ärgernis. Besonders die strengen Regeln bezüglich Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen (LGA) sorgen regelmäßig für Verwirrung und Frustration. Die 100-ml-Regel ist bekannt, aber was genau zählt eigentlich als Flüssigkeit im Kontext der Flughafensicherheit? Die Antwort ist weniger eindeutig, als man vielleicht denkt, denn es geht weniger um die chemische Zusammensetzung als um die physikalische Beschaffenheit.

Der entscheidende Faktor ist die Konsistenz des Produkts. Flüssig bedeutet hier im Wesentlichen: Der Artikel kann fließen oder gegossen werden. Diese Definition umfasst eine breite Palette an Kosmetikprodukten, die viele Reisende überraschen könnte. Neben den offensichtlichen Kandidaten wie:

  • Foundation: Flüssige und cremige Foundations fallen eindeutig unter die LGA-Regelung.
  • Concealer: Ähnlich wie Foundation, je nach Konsistenz.
  • Serum: Die meisten Seren sind flüssig und somit betroffen.
  • Lotion: Körperlotionen, Gesichtslotionen – allesamt Flüssigkeiten.
  • Make-up Entferner: Milchige oder wässrige Entferner zählen dazu.

gehen auch weniger intuitive Produkte in den Flüssigkeits-Behälter:

  • Creme-Rouge: Auch wenn fest anmutend, kann Creme-Rouge durch Druck verformen und fließen und wird daher oft als Flüssigkeit klassifiziert.
  • Lippenpflege: Lippenbalsam, -gloss und -farbe in cremiger oder flüssiger Form fallen ebenfalls darunter.
  • Haarprodukte: Haaröl, Haarwachs (je nach Konsistenz), Haarspray (Aerosol!), Haarserum.
  • Duschgel, Shampoo, Conditioner: Selbstverständlich zählen diese ebenfalls als Flüssigkeiten.
  • Nagellack: Flüssig und somit eindeutig betroffen.
  • Parfüm: Klarer Fall.

Grenzfälle: Die Unterscheidung kann schwierig sein. Ein fester Lippenstift zählt beispielsweise in der Regel nicht als Flüssigkeit, während ein cremiger Lippenstift oder Lipgloss es tut. Das gleiche gilt für Haarwachs – festes Wachs ist meist unproblematisch, während flüssiges Haarwachs unter die Regelung fällt. Die entscheidende Frage ist immer: Kann das Produkt fließen oder gegossen werden? Im Zweifel ist es ratsam, den Artikel im Handgepäck als Flüssigkeit zu behandeln.

Die 100-ml-Regel: Unabhängig von der Art der Flüssigkeit gilt die Beschränkung auf maximal 100 ml pro Behälter. Alle Flüssigkeiten müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen verstaut werden.

Fazit: Die Definition von „Flüssigkeit“ im Kontext der Flughafensicherheit ist weit gefasst und umfasst viele Kosmetikartikel. Die Konzentration liegt weniger auf der chemischen Zusammensetzung, sondern auf der physikalischen Beschaffenheit. Im Zweifelsfall ist Vorsicht geboten: Lieber zu viel als zu wenig beachten und damit Ärger am Flughafen vermeiden.