Welches Make-up muss am Flughafen in eine durchsichtige Tasche?

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Reisegepäckvorschriften erfordern für Flüssigkeiten im Handgepäck Behälter bis maximal 100 ml. Diese müssen übersichtlich in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel (max. 1 Liter) verpackt sein. So gewährleisten Sie einen reibungslosen Ablauf der Sicherheitskontrolle.
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Flüssigkeiten im Handgepäck: So meistern Sie die Flughafenkontrolle

Der Flug steht bevor, das Gepäck ist gepackt – doch was ist mit den Flüssigkeiten im Handgepäck? Die Bestimmungen der Flugsicherheitsbehörden sind streng, und Unwissenheit schützt vor Ärger nicht. Um unnötige Wartezeiten und Frustrationen an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden, sollten Sie folgende Regeln beachten:

Die 100-ml-Regel: Ein Muss für Flüssigkeiten

Alle Flüssigkeiten, Cremes, Gele, Sprays, Pasten und Lotionen im Handgepäck müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern abgefüllt sein. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Füllstand des Behälters. Eine 150-ml-Tube Sonnencreme, die nur halb voll ist, ist ebenso verboten wie eine volle 100-ml-Flasche. Auch Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Babynahrung unterliegen dieser Regel.

Der transparente Plastikbeutel: Ordnung schafft Sicherheit

Die 100-ml-Behälter müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Dieser Beutel sollte leicht zu öffnen und zu schließen sein, damit die Sicherheitskräfte den Inhalt schnell und einfach überprüfen können. Wichtig: Nur ein Beutel pro Person ist erlaubt. Mehrere kleine Beutel werden nicht akzeptiert.

Was gehört NICHT in den transparenten Beutel?

Nicht alle Flüssigkeiten müssen in den transparenten Beutel. Ausnahmen bilden beispielsweise:

  • Medikamente: Benötigte Medikamente, auch wenn sie die 100-ml-Grenze überschreiten, dürfen mitgeführt werden. Es empfiehlt sich jedoch, ein ärztliches Attest oder eine Rezeptkopie mitzuführen. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
  • Babynahrung: Flüssige Babynahrung in größerer Menge als 100 ml ist in der Regel erlaubt, muss aber bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgezeigt werden.
  • Duty-Free-Einkäufe: Flüssigkeiten, die Sie in einem Duty-Free-Shop am Flughafen gekauft haben, dürfen ebenfalls mitgeführt werden, sofern sie in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel verpackt sind, der mit dem entsprechenden Kassenbon versehen ist.

Vorbereitung ist der Schlüssel

Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Flüssigkeiten bereits zu Hause in die entsprechenden Behälter umzufüllen und in den transparenten Beutel zu packen. So sparen Sie Zeit und Nerven an der Sicherheitskontrolle und können Ihren Flug entspannt genießen.

Im Zweifel fragen!

Falls Sie sich unsicher sind, welche Flüssigkeiten erlaubt sind oder wie diese verpackt sein müssen, informieren Sie sich am besten vorab auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft oder beim zuständigen Flughafen. Fragen an das Flughafenpersonal vor der Sicherheitskontrolle klären ebenfalls alle Unklarheiten.