Welche Muttermale können nicht gelasert werden?

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Nicht alle Muttermale sind gleich: Manche können sich in gefährliche Melanome verwandeln und müssen daher vom Facharzt begutachtet werden. Diese speziellen Muttermale lassen sich nicht lasern, daher ist eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge durch einen Dermatologen unerlässlich. So können Sie Ihre Gesundheit schützen und frühzeitig Veränderungen an Ihrer Haut erkennen.
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Welche Muttermale dürfen nicht gelasert werden? – Ein Überblick

Muttermale, auch Nävi genannt, sind Pigmentflecken, die aus einem Überwuchs von Melanozyten, den Pigmentzellen der Haut, entstehen. Die meisten sind harmlos, einige bergen jedoch das Risiko, sich in einen malignen Melanom, den gefährlichsten Hautkrebs, zu verwandeln. Aus diesem Grund ist die Unterscheidung zwischen laserbaren und nicht-laserbaren Muttermalen essentiell. Eine Laserbehandlung ist nicht immer die richtige oder gar sichere Methode zur Entfernung.

Muttermale, die nicht gelasert werden sollten:

  • Ästhetisch unauffällige, aber verdächtige Muttermale: Auch wenn ein Muttermal nicht auffällig aussieht, können Veränderungen in seiner Struktur, Farbe, Größe oder Form (ABCDE-Regel: Asymmetrie, Begrenzung (unscharf), Farbe (ungleichmäßig), Durchmesser (>6 mm), Entwicklung (Veränderung)) auf eine mögliche bösartige Entartung hindeuten. Ein Dermatologe muss diese beurteilen, bevor eine Laserbehandlung überhaupt in Betracht gezogen wird. Eine einfache visuelle Inspektion reicht nicht aus.

  • Muttermale mit atypischer Struktur: Einige Muttermale weisen eine unregelmäßige Struktur, ungewöhnliche Pigmentierung oder undefinierte Grenzen auf. Diese atypischen Nävi haben ein erhöhtes Risiko der malignen Entartung und sollten stets durch einen Facharzt untersucht und gegebenenfalls bioptisch entnommen und histologisch untersucht werden, bevor eine Entfernung, egal welcher Art, in Erwägung gezogen wird.

  • Dysplastische Nävi: Diese besonders risikoreichen Muttermale weisen mehrere der oben genannten Merkmale auf und haben ein signifikant erhöhtes Risiko, sich in ein Melanom zu verwandeln. Eine Laserbehandlung ist hier absolut kontraindiziert. Eine chirurgische Exzision mit anschließender histologischer Untersuchung ist die Methode der Wahl.

  • Bereits entartete Muttermale (Melanome): Ein bereits bestehendes Melanom darf keinesfalls gelasert werden. Die Laserbehandlung kann die Diagnose erschweren und die Behandlung des Melanoms verzögern. Eine chirurgische Entfernung mit großzügigen Sicherheitsabständen ist die einzige adäquate Therapie.

  • Muttermale an ungünstigen Körperstellen: An Stellen mit hoher Reibung, wie z.B. im Achselbereich oder an den Genitalien, kann eine Laserbehandlung zu Komplikationen führen. Hier ist eine chirurgische Entfernung oft die bessere Wahl.

  • Entzündete oder infizierte Muttermale: Vor der Entfernung eines Muttermals muss jede Entzündung oder Infektion vollständig abgeklungen sein.

Fazit:

Die Entscheidung, ob ein Muttermal gelasert werden kann oder nicht, liegt ausschließlich beim Hautarzt oder Dermatologen. Eine Selbstbehandlung ist unbedingt zu vermeiden. Regelmäßige Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen sind unerlässlich, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Nur ein Facharzt kann anhand einer gründlichen Untersuchung und gegebenenfalls einer Biopsie feststellen, ob eine Laserbehandlung geeignet oder eine andere Therapie notwendig ist. Gesundheit geht vor – nehmen Sie Veränderungen an Ihren Muttermalen immer ernst.