Wie streng ist Lufthansa hinsichtlich der Größe persönlicher Gegenstände?

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Lufthansa legt klare Richtlinien für die Größe persönlicher Gegenstände fest. Ein Rucksack ist erlaubt, wenn er die Abmessungen von 30 x 40 x 10 cm nicht überschreitet. Größere Gepäckstücke müssen separat aufgegeben werden.
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Lufthansas Gepäckbestimmungen für persönliche Gegenstände

Wenn Sie mit Lufthansa fliegen, ist es wichtig, sich der Richtlinien der Fluggesellschaft für persönliche Gegenstände bewusst zu sein. Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass alle Passagiere bequem und sicher reisen können.

Was gilt als persönlicher Gegenstand?

Ein persönlicher Gegenstand ist ein kleines Gepäckstück, das unter den Sitz vor Ihnen passt. Es kann sich dabei um einen Rucksack, eine Handtasche, einen Aktenkoffer oder einen anderen ähnlichen Gegenstand handeln.

Größenbeschränkungen für persönliche Gegenstände

Lufthansa legt strenge Größenbeschränkungen für persönliche Gegenstände fest:

  • Maximale Abmessungen: 30 x 40 x 10 cm (Breite x Höhe x Tiefe)

Übergrößenes Gepäck

Wenn Ihr persönlicher Gegenstand die zulässigen Abmessungen überschreitet, gilt er als Übergepäck und muss separat am Gepäckschalter aufgegeben werden. Für Übergepäck können zusätzliche Gebühren anfallen.

Zusätzliche Regeln

Neben den Größenbeschränkungen gelten für persönliche Gegenstände folgende zusätzliche Regeln:

  • Der Gegenstand darf nicht mehr als 8 kg wiegen.
  • Flüssigkeiten, Gels und Aerosole müssen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml verpackt sein und in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel passen.
  • Gegenstände, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, wie z. B. scharfe Gegenstände, Waffen oder brennbare Materialien, sind nicht als persönliche Gegenstände zulässig.

Fazit

Die Einhaltung der Gepäckbestimmungen von Lufthansa für persönliche Gegenstände ist wichtig, um einen reibungslosen und angenehmen Flug zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Ihr persönlicher Gegenstand die zulässigen Abmessungen nicht überschreitet, und beachten Sie alle zusätzlichen Regeln. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Gegenstand als persönlicher Gegenstand gilt, wenden Sie sich bitte vor Reiseantritt an Lufthansa.

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