Welcher Führerschein für Nord-Ostsee-Kanal?

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Der Nord-Ostsee-Kanal erfordert mehr als nur ein Boot. Neben dem Sportbootführerschein und praktischer Erfahrung sind Radarpatent und Sprechfunkzeugnis Pflicht. Theorie und Praxis werden geprüft, bevor die Kanalfahrt erlaubt wird – eine umfassende Ausbildung ist unerlässlich.
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Welcher Führerschein ist für die Befahrung des Nord-Ostsee-Kanals erforderlich?

Für die sichere Befahrung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) sind neben einem Sportbootführerschein weitere Qualifikationen erforderlich.

1. Sportbootführerschein

  • Sportbootführerschein See (SBF See) für Segel- oder Motorboote

2. Radarpatent

  • Zertifikat für den sachgemäßen Umgang mit Radargeräten

3. Sprechfunkzeugnis

  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Besondere Anforderungen

  • Theorieprüfung: Prüfung zu den Besonderheiten der NOK-Befahrung (z. B. Schiffsverkehrsregeln, Brückenbedienung)
  • Praxisprüfung: Fahrtraining auf dem NOK unter Aufsicht eines erfahrenen Lotsen

Ausbildung

Eine umfassende Ausbildung ist für die sichere Kanalpassage unerlässlich. Sie umfasst Theorie- und Praxiselemente:

  • Theoretische Schulung: Vermittlung von Kenntnissen über die NOK-Regelungen, Radarnavigation und Sprechfunkverfahren
  • Praktische Schulung: Training an Radarsimulatoren und praktische Fahrübungen auf dem NOK

Prüfung

Nach Abschluss der Ausbildung werden die notwendigen Prüfungen abgenommen.

  • Theoretische Prüfung: Schriftliche Prüfung zu den NOK-Bestimmungen
  • Praxisprüfung: Fahrprüfung auf dem NOK unter Aufsicht eines Lotsen

Hinweis:

Die Befahrung des NOK ist nur mit einem gültigen Sportbootführerschein, Radarpatent, Sprechfunkzeugnis und bestandenen Prüfungen gestattet.