Was gibt es bei 3 Stunden Flugverspätung?

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Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände. Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Verzögert sich der Abflug um einen ganzen Tag, sind Unterkunft und Transferkosten zu übernehmen.

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Flugverspätung: Ansprüche bei Verzögerungen ab drei Stunden

Bei Flugverspätungen haben Fluggäste ab einer gewissen Dauer Anspruch auf Entschädigungen und Unterstützungsleistungen. Ab einer Verzögerung von drei Stunden gelten folgende Regelungen:

Entschädigungszahlungen:

  • Bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 Kilometern: 250 Euro
  • Bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: 400 Euro
  • Bei einer Flugstrecke über 3.500 Kilometern (innerhalb der EU): 600 Euro

Ausnahmen:

Die Entschädigungszahlungen gelten nicht in Fällen außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Sicherheitsbedenken oder politische Unruhen.

Weitere Leistungen:

Bereits ab einer Verzögerung von zwei Stunden sind Fluggesellschaften verpflichtet, folgende Leistungen bereitzustellen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Internetzugang oder Telefon)

Verzögert sich der Abflug um einen ganzen Tag oder länger, müssen die Fluggesellschaften zusätzlich folgende Leistungen übernehmen:

  • Unterkunft
  • Transportkosten zum und vom Flughafen

Voraussetzungen:

Um Anspruch auf diese Leistungen zu haben, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Flug startet von einem Flughafen in der Europäischen Union (EU) oder landet auf einem Flughafen in der EU.
  • Die Fluggesellschaft ist eine EU-Fluggesellschaft oder ein internationaler Carrier, der Flüge zwischen EU-Flughäfen durchführt.

Geltendmachung der Ansprüche:

Fluggäste sollten sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollte die Fluggesellschaft die Zahlung verweigern oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, können sich Fluggäste an Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigungszahlungen nicht automatisch gewährt werden. Fluggäste müssen ihre Ansprüche nachweisen, indem sie z. B. den Buchungsbeleg und einen Nachweis über die Verspätung vorlegen.