Ist ein persönlicher Gegenstand im Handgepäck erlaubt?
Zusätzlich zum Handgepäck ist ein persönlicher Gegenstand wie Handtasche, Laptoptasche oder Kameraausrüstung erlaubt. Obwohl gewichtsmäßig keine explizite Grenze besteht, muss das Gepäckstück selbstständig verstaut werden können.
Der persönliche Gegenstand im Handgepäck: Was Sie wissen müssen
Wer kennt es nicht? Die sorgfältige Packplanung für den Flug, die Frage, ob alles ins Handgepäck passt und die bange Sorge, ob man eventuell doch noch Gebühren für zusätzliches Gepäck zahlen muss. Neben dem Handgepäck selbst spielt der “persönliche Gegenstand” eine wichtige Rolle, um all die Dinge unterzubringen, die man während des Fluges griffbereit haben möchte. Doch was genau zählt als persönlicher Gegenstand und welche Regeln gelten?
Mehr als nur das Handgepäck:
Die meisten Fluggesellschaften erlauben neben dem eigentlichen Handgepäckstück auch einen “persönlichen Gegenstand” kostenlos mitzuführen. Dieser Gegenstand ist in der Regel kleiner als das Handgepäck selbst und soll Platz für wichtige Dinge bieten, die man während des Fluges benötigt.
Was zählt als persönlicher Gegenstand?
Die gängigsten Beispiele für erlaubte persönliche Gegenstände sind:
- Handtasche: Eine normale Damenhandtasche oder eine kleinere Umhängetasche.
- Laptoptasche: Eine Tasche speziell für Laptops, oft mit zusätzlichen Fächern für Zubehör.
- Kameratasche: Speziell für Kameras und Zubehör konzipierte Taschen.
- Rucksack (klein): Ein kleiner Rucksack, der unter den Sitz passt.
- Aktenkoffer (dünn): Ein dünner Aktenkoffer für Dokumente.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen:
- Größe und Gewicht: Obwohl oft kein explizites Gewichtslimit für den persönlichen Gegenstand angegeben wird, gibt es in der Regel Größenbeschränkungen. Der persönliche Gegenstand muss in der Lage sein, unter den Vordersitz zu passen. Achten Sie daher auf die angegebenen Maße Ihrer Fluggesellschaft. Diese finden Sie in der Regel auf der Webseite der Airline oder in den Flugunterlagen.
- Selbstständiges Verstauen: Der persönliche Gegenstand muss ohne fremde Hilfe unter den Sitz verstaut werden können. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ihn dort zu platzieren, kann die Fluggesellschaft Sie auffordern, ihn als Handgepäck zu deklarieren oder sogar aufzugeben (gegebenenfalls gegen Gebühr).
- Airline-Spezifische Regeln: Die genauen Bestimmungen für persönliche Gegenstände variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Flug auf der Webseite der Airline oder kontaktieren Sie deren Kundenservice. Billigfluggesellschaften sind oft strenger und verlangen möglicherweise Gebühren für das Mitführen eines größeren persönlichen Gegenstandes.
- Was ist NICHT erlaubt? Alles, was als Gepäckstück betrachtet werden kann, wie z.B. ein Trolley-Koffer (auch wenn er klein ist), ist in der Regel nicht als persönlicher Gegenstand erlaubt.
Tipps für die Nutzung des persönlichen Gegenstandes:
- Planen Sie im Voraus: Informieren Sie sich frühzeitig über die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.
- Packen Sie strategisch: Nutzen Sie den persönlichen Gegenstand für Dinge, die Sie während des Fluges benötigen: Medikamente, Buch, Kopfhörer, Snacks, Reisedokumente.
- Wiegen Sie Ihren Gegenstand: Auch wenn kein Gewichtslimit angegeben ist, sollte der Gegenstand nicht zu schwer sein, um ihn bequem verstauen zu können.
- Flexibel bleiben: Seien Sie bereit, bei Bedarf umzupacken, falls die Fluggesellschaft den Gegenstand als zu groß einstuft.
Fazit:
Der persönliche Gegenstand ist eine praktische Möglichkeit, mehr Dinge an Bord des Flugzeuges zu transportieren, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. Informieren Sie sich jedoch vorab über die spezifischen Regeln Ihrer Fluggesellschaft und packen Sie strategisch, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. So können Sie entspannt in Ihren Flug starten!
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