Darf ich Spraydosen im Handgepäck im Flugzeug mitnehmen?

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Reisebestimmungen schreiben ein klares Bild für Flüssigkeiten vor: Einzelne Behälter dürfen maximal 100 ml fassen und in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel von maximal einem Liter Volumen verstaut werden. Dies gilt auch für Sprays und Gele. Überprüfen Sie Ihre Fluggesellschaft für detaillierte Informationen.

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Sprühdosen im Handgepäck: Was Sie vor dem Abflug wissen sollten

Die Frage, ob Sprühdosen im Handgepäck erlaubt sind, sorgt bei Reisenden oft für Unsicherheit. Die Antwort ist leider nicht immer eindeutig, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art des Sprays, die Menge und die spezifischen Bestimmungen der Fluggesellschaft und des Ziellandes.

Die Grundregel: Flüssigkeitenbegrenzung

Die allgemeine Faustregel lautet: Sprays fallen unter die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Das bedeutet, dass einzelne Behälter maximal 100 ml fassen dürfen. Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter verstaut werden. Pro Person ist in der Regel nur ein solcher Beutel erlaubt.

Was bedeutet das konkret?

  • Haarspray, Deodorant, Rasierschaum, Insektenspray: Kleine Sprühdosen dieser Produkte (maximal 100 ml) sind in der Regel im Handgepäck erlaubt, solange sie im transparenten Beutel verstaut sind.
  • Medizinische Sprays: Für medizinisch notwendige Sprays (z.B. Asthmaspray) gelten oft Sonderregelungen. Es ist ratsam, sich vorab bei der Fluggesellschaft zu informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.
  • Entzündliche Sprays: Sprays, die als entzündlich gekennzeichnet sind (z.B. manche Lacke oder bestimmte Insektensprays), sind in der Regel weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.

Wichtige Hinweise:

  • Überprüfen Sie die Kennzeichnung: Achten Sie genau auf die Kennzeichnung der Sprühdose. Steht dort “entzündlich”, “hochentzündlich” oder ein ähnlicher Hinweis, sollten Sie das Produkt nicht mitnehmen.
  • Fluggesellschaften: Die Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften können variieren. Es ist daher unbedingt ratsam, sich vor der Reise auf der Website der Fluggesellschaft oder telefonisch zu informieren.
  • Zielland: Auch die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes können relevant sein. Informieren Sie sich daher auch über die Vorschriften im Zielland.
  • Sicherheitskontrolle: Die endgültige Entscheidung, ob eine Sprühdose mitgenommen werden darf, liegt beim Sicherheitspersonal am Flughafen. Selbst wenn Sie alle Regeln beachtet haben, kann es im Einzelfall zu Beanstandungen kommen.
  • Alternative: Reiseapotheke oder vor Ort kaufen: Wenn Sie sich unsicher sind oder größere Mengen benötigen, ist es oft einfacher, die benötigten Produkte vor Ort zu kaufen oder in der Reiseapotheke zu verstauen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Mitnahme von Sprühdosen im Handgepäck ist möglich, aber an strikte Bedingungen geknüpft. Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie Ihre Reise antreten, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. Die Einhaltung der Bestimmungen sorgt für einen reibungslosen Ablauf und trägt zur Sicherheit aller Passagiere bei.

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