Wie viel Toleranz ist in der 100er Zone?

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Bei Geschwindigkeitsmessungen in der 100er Zone zieht die Polizei einen Toleranzwert ab. Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen. Liegt die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h, erfolgt der Toleranzabzug prozentual und beträgt 3 % des Messwertes.
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Toleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen in 100er-Zonen

Bei Geschwindigkeitsmessungen in 100er-Zonen kommt ein Toleranzwert zur Anwendung, um Messungenauigkeiten und Abweichungen auszugleichen. Diese Toleranz wird in Abhängigkeit von der gemessenen Geschwindigkeit wie folgt abgezogen:

  • Bis 100 km/h: 3 km/h
  • Über 100 km/h: 3 % des Messwertes

Beispiel:

  • Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 105 km/h wird ein Toleranzwert von 3,15 km/h abgezogen (3 % von 105 km/h). Die korrigierte Geschwindigkeit beträgt somit 101,85 km/h.

Die Toleranzregelung dient dazu, geringfügige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu tolerieren und Fehlmessungen zu berücksichtigen. Sie ist jedoch keine Freifahrt für Geschwindigkeitsverstöße.

Wichtig:

  • Die Toleranzregelung gilt nur für Geschwindigkeitsmessungen.
  • Bei anderen Verkehrsverstößen, wie z. B. Rotlichtverstößen, wird keine Toleranz abgezogen.
  • Die Höhe der Toleranz kann je nach Messgerät und Messverfahren variieren.