Wie viel darf ich privat brennen?

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Seit 2018 ist die private Alkoholherstellung mittels Destillation in Deutschland verboten. Nur lizenzierte Brennereien dürfen Alkohol produzieren. Der Besitz kleiner Destilliergeräte ändert nichts an dieser gesetzlichen Regelung. Private Brennereien sind somit nicht mehr gestattet.

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Privat brennen – ein Mythos? Die Rechtslage im Überblick

Das romantische Bild des Hobby-Brenners, der in seiner heimischen Brennerei köstliche Obstbrände kreiert, ist in Deutschland seit 2018 endgültig Geschichte. Die weitverbreitete Annahme, man dürfe im kleinen Rahmen für den Eigenbedarf brennen, ist ein gefährlicher Irrtum. Die Produktion von Alkohol mittels Destillation ist seitdem strengstens verboten – und das gilt unabhängig von der Menge und der beabsichtigten Verwendung.

Kein Freibrief für kleine Mengen: Die Gesetzeslage lässt keinen Spielraum für Ausnahmen. Die Produktion von alkoholischen Getränken, egal ob aus Obst, Getreide oder anderen Rohstoffen, unterliegt in Deutschland strikten Vorschriften. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Produkten und der Kontrolle des Alkoholsteueraufkommens. Der Besitz kleiner Destillieranlagen ändert an dieser Tatsache nichts. Selbst die Verwendung von “Mini-Brennern” oder selbstgebauten Apparaturen ist strafbar.

Welche Konsequenzen drohen? Wer gegen das Alkoholsteuergesetz verstößt, riskiert empfindliche Strafen. Dies reicht von Bußgeldern über die Beschlagnahme der Brennereiausrüstung bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge des produzierten Alkohols, der Art der verwendeten Anlage und der Absicht des Täters. Der Besitz von Destillationsgeräten allein kann bereits als strafbarer Versuch gewertet werden.

Alternativen zum privaten Brennen: Wer dennoch seine eigenen alkoholischen Getränke genießen möchte, findet legale Alternativen. Der Kauf von Obstbränden, Likören und anderen Spirituosen bei lizenzierten Händlern ist selbstverständlich erlaubt und stellt keine Gefahr dar. Auch die Herstellung von alkoholischen Getränken mittels Gärung, ohne Destillation, ist unter bestimmten Umständen möglich, beispielsweise bei der Herstellung von Wein oder Bier im kleinen Rahmen für den Hausgebrauch. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch diese Herstellung unter bestimmten Auflagen erfolgen kann und gegebenenfalls einer Anmeldung bedarf.

Fazit: Das private Brennen von Alkohol ist in Deutschland verboten. Der Mythos vom kleinen, privaten Hobby-Brenner ist einer klaren Rechtslage gewichen. Der Versuch, diesen Mythos aufrecht zu erhalten, birgt erhebliche Risiken und kann zu empfindlichen Strafen führen. Wer alkoholische Getränke genießen möchte, sollte auf legale Bezugsquellen oder zulässige Herstellungsmethoden zurückgreifen. Eine umfassende Information über die rechtlichen Bestimmungen ist unerlässlich, bevor man sich mit der Herstellung alkoholischer Getränke beschäftigt. Im Zweifelsfall sollte man sich an die zuständige Behörde wenden.