Wie lange Ehe für deutsche Pass?
Eine Einbürgerung in Deutschland ist nach zwei Jahren Ehe mit einem deutschen Staatsbürger möglich, wenn man sich insgesamt drei Jahre rechtmäßig im Land aufhält und weitere Voraussetzungen erfüllt. Die Ehe muss legal und beständig sein.
Einbürgerung in Deutschland nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger
Eine Einbürgerung in Deutschland ist grundsätzlich nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist jedoch eine Einbürgerung bereits nach zwei Jahren Ehe mit einem deutschen Staatsbürger möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Einbürgerung nach zwei Jahren Ehe:
- Die Ehe muss legal geschlossen worden sein und bis zum Zeitpunkt der Einbürgerung beständig sein.
- Der Antragsteller muss sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dies umfasst auch die Zeit der Ehe.
- Der Antragsteller muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (mindestens Sprachniveau B1).
- Er muss sich zum Grundgesetz und zu den demokratischen Werten Deutschlands bekennen.
- Er darf keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben.
- Seine Identität muss zweifelsfrei geklärt sein.
- Er muss seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können.
Antragstellung und Verfahren:
Der Antrag auf Einbürgerung kann bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen, wie beispielsweise:
- Heiratsurkunde
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
- Sprachzeugnis
- Lebenslauf
Die Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen und erteilt nach positivem Bescheid die Einbürgerungsurkunde. Die Einbürgerung wird wirksam, sobald der Antragsteller den Einbürgerungseid ablegt.
Besonderheiten:
- Die Einbürgerung nach zwei Jahren Ehe ist nur möglich, wenn die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen wurde.
- Bei einer Scheidung vor Ablauf der zwei Jahre kann die Einbürgerung nicht mehr erfolgen.
- Bei einer Einbürgerung nach zwei Jahren Ehe wird in der Regel auf die Wartezeit von acht Jahren verzichtet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einbürgerung nach zwei Jahren Ehe eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde darstellt. Daher können im Einzelfall zusätzliche Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.
#Deutsche Staatsbürgerschaft#Ehe Dauer#EinbürgerungKommentar zur Antwort:
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