Wie lange darf ich als Deutscher im Ausland bleiben?

14 Sicht
Deutsche Staatsbürger genießen die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums. Ein visafreier Aufenthalt ist jedoch auf maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums begrenzt. Die Zählung beginnt mit dem ersten Tag des Besuchs und berücksichtigt die letzten 180 Tage. Längere Aufenthalte erfordern eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung.
Kommentar 0 mag

Dauer des visafreien Aufenthalts im Ausland für deutsche Staatsbürger

Als deutsche Staatsbürger genießen Sie gemäß der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums das Recht, sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Allerdings ist die Dauer Ihres visafreien Aufenthalts beschränkt.

Maximale Aufenthaltsdauer

Deutsche Staatsbürger können sich ohne Visum für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in jedem anderen Schengen-Staat aufhalten. Die Zählung der 180-Tage-Frist beginnt mit dem ersten Tag Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum. Es werden die letzten 180 Tage berücksichtigt.

Beispiel:

  • Wenn Sie am 1. Januar in Spanien einreisen, endet Ihre visafreie Aufenthaltszeit am 30. März (90 Tage).
  • Wenn Sie am 10. April erneut nach Spanien reisen, beginnt Ihre neue visafreie Aufenthaltszeit von 90 Tagen. Sie können sich bis zum 9. Juli (180 Tage nach Ihrem ersten Einreisetag) visafrei aufhalten.

Längere Aufenthalte

Wenn Sie sich länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in einem anderen Schengen-Staat aufhalten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung. Diese kann von den zuständigen Behörden des betreffenden Landes erteilt werden.

Wichtig:

  • Die 90-Tage-Frist gilt für alle Schengen-Staaten zusammen. Reisen innerhalb verschiedener Schengen-Staaten werden addiert.
  • Die Regeln gelten für touristische, geschäftliche und private Aufenthalte.
  • Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personengruppen (z. B. Einwohner anderer EU-Staaten, Studenten).
  • Die Einhaltung der Aufenthaltsregeln ist wichtig, da Verstöße zu Geldstrafen oder sogar zur Ausweisung führen können.

Für weitere Informationen und Ausnahmen wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes oder besuchen Sie die offizielle Website der Europäischen Kommission zu Freizügigkeitsrechten.