Wie lange darf der Vermieter einen ohne Warmwasser lassen?

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Ein längerer Ausfall der Warmwasserversorgung stellt eine erhebliche Minderung des Wohnwerts dar. Die erträgliche Dauer hängt stark vom Einzelfall ab, überschreitet aber selten zwei Wochen. Schnelle Behebung ist insbesondere bei kalten Temperaturen unerlässlich. Rechtliche Schritte sind bei anhaltenden Problemen zu prüfen.

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Wie lange darf der Vermieter einen ohne Warmwasser lassen?

Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Versorgung mit Warmwasser. Ein längerer Ausfall der Warmwasserversorgung stellt daher eine erhebliche Minderung des Wohnwerts dar.

Die erträgliche Dauer eines Warmwasserausfalls hängt stark vom Einzelfall ab. In der Regel sollte eine Behebung innerhalb weniger Tage erfolgen. Überschreitet der Ausfall zwei Wochen, kann dies als erhebliche Minderung des Wohnwerts angesehen werden. Bei kalten Temperaturen ist eine schnelle Behebung unerlässlich.

Bei anhaltenden Problemen kann der Mieter rechtliche Schritte prüfen. Zunächst sollte er den Vermieter schriftlich auf den Warmwasserausfall hinweisen und eine Frist zur Behebung setzen. Bleibt diese fruchtlos, kann der Mieter die Miete mindern, Schadenersatz fordern oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen.

Um rechtzeitig reagieren zu können, sollte der Mieter den Warmwasserausfall umgehend dem Vermieter melden. Dies kann per E-Mail, Brief oder Telefon erfolgen. In der Meldung sollten das Ausmaß und die Dauer des Ausfalls sowie mögliche Ursachen angegeben werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, den Warmwasserausfall schnellstmöglich zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, muss er den Mieter über die voraussichtliche Dauer des Ausfalls informieren. Der Mieter hat das Recht, auf eine angemessene Ersatzlösung zu bestehen, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Durchlauferhitzers oder die Installation einer mobilen Warmwasserversorgung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die erträgliche Dauer eines Warmwasserausfalls vom Einzelfall abhängt, in der Regel aber zwei Wochen nicht überschreiten sollte. Bei kalten Temperaturen ist eine schnelle Behebung unerlässlich. Bei anhaltenden Problemen kann der Mieter rechtliche Schritte prüfen, um seine Rechte durchzusetzen.