Welche neuen Regeln gibt es für Handgepäck in der EU?

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Entgegen kursierenden Meldungen gibt es keine neue, EU-weite Regelung für Handgepäckgrößen. Es existiert kein Beschluss, der Koffergrößen ab September auf 55 x 40 x 20 cm und 10 kg limitiert. Fluggesellschaften, insbesondere Billigflieger, behalten weiterhin die Freiheit, ihre eigenen Handgepäckbestimmungen festzulegen, die durchaus strenger sein können. Reisende sollten sich daher vorab informieren.

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Handgepäck in der EU: Keine neuen, einheitlichen Regeln – aber Vorsicht vor individuellen Bestimmungen!

In den sozialen Medien und einigen Online-Portalen kursieren derzeit vermehrt Meldungen über neue, einheitliche EU-weite Regeln für Handgepäck. Diese Behauptungen sind jedoch falsch. Es gibt keine neue EU-Verordnung, die die Größe und das Gewicht von Handgepäck auf 55 x 40 x 20 cm und 10 kg limitiert oder andere einheitliche Vorgaben für alle Fluggesellschaften einführt.

Die oft zitierte Größenbegrenzung entspricht zwar den Maßen, die viele Fluggesellschaften – besonders Billiganbieter – bereits seit längerem anwenden. Diese Regelung ist aber keine gesetzliche EU-Vorschrift, sondern resultiert aus den individuellen Bestimmungen der einzelnen Airlines. Die EU regelt lediglich Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Handgepäck, nicht aber dessen Abmessungen oder Gewicht.

Das bedeutet für Reisende: Obwohl viele Fluggesellschaften ähnliche Größenrichtlinien verwenden, bleiben die Bestimmungen individuell und fluggesellschaftsspezifisch. Eine Fluggesellschaft kann strengere Vorgaben haben als eine andere, und diese können sich auch innerhalb einer Airline je nach Tarif und Flugstrecke unterscheiden. Ein scheinbar einheitliches Bild entsteht lediglich durch die breite Anwendung ähnlicher Vorgaben bei vielen Billigfliegern.

Was Reisende unbedingt beachten sollten:

  • Vor dem Flug die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft überprüfen: Dies ist der wichtigste Schritt, um böse Überraschungen am Gate zu vermeiden. Die Informationen finden sich in der Regel auf der Webseite der Airline, im Buchungsbestätigungsemail oder in den Reiseunterlagen.
  • Auf Sonderbestimmungen achten: Neben den Maßen und dem Gewicht des Handgepäcks können zusätzliche Regeln für elektronische Geräte, Flüssigkeiten oder andere Gegenstände gelten.
  • Bei Unsicherheiten den Kundenservice der Airline kontaktieren: Fragen zu den Handgepäckbestimmungen sollten immer direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Behauptungen über neue EU-weite Handgepäckregeln sind unwahr. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen liegt beim Reisenden. Eine gründliche Vorbereitung und der rechtzeitige Abgleich mit den individuellen Vorgaben der Fluggesellschaft sind unabdingbar für einen reibungslosen Reiseverlauf. Vertrauen Sie nicht auf ungeprüfte Informationen aus dem Internet, sondern beziehen Sie Ihre Informationen stets aus offiziellen Quellen.