Welche Haustiere sind verboten?
Verbotene Haustiere in Mietwohnungen
Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen unterliegt bestimmten rechtlichen Regelungen. Grundsätzlich ist eine Kleintierhaltung wie Hamster, Fische oder Meerschweinchen in Mietwohnungen generell erlaubt. Für die Haltung von Hunden und Katzen benötigen Mieter jedoch die Zustimmung des Vermieters, die im Einzelfall entschieden wird.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen findet sich in § 553 BGB. Demnach darf der Vermieter die Tierhaltung nicht ohne wichtigen Grund verbieten.
Ausnahmen
Ein vollständiges Haustierverbot ist rechtlich unzulässig. Allerdings kann der Vermieter die Haltung bestimmter Tierarten verbieten, wenn diese die Wohnqualität anderer Mieter beeinträchtigen. Dies kann beispielsweise bei besonders lärmenden oder aggressiven Tieren der Fall sein.
Zustimmung des Vermieters
Für die Haltung von Hunden und Katzen benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. In der Regel wird der Vermieter die Zustimmung nur erteilen, wenn das Tier sozialisiert ist und keine übermäßige Lärmbelästigung verursacht.
Folgen bei Verstoß
Sollte ein Mieter trotz eines Verbots ein Haustier in seiner Wohnung halten, kann der Vermieter Abmahnungen oder sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen.
Tipps für Mieter
Wenn Sie ein Haustier in Ihrer Mietwohnung halten möchten, ist es ratsam, vorab mit dem Vermieter zu sprechen und seine Zustimmung einzuholen. Halten Sie Ihr Tier gut erzogen und vermeiden Sie übermäßige Lärmbelästigung. So können Sie Konflikte mit Ihren Mitbewohnern und dem Vermieter vermeiden.
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