Welche Entschädigung bei Verspätung?

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Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie 25%, ab 120 Minuten 50% des Fahrpreises erstattet. Inhaber von Zeitkarten erhalten pauschale Entschädigungen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und dem Fahrausweis. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
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Verspätung? So erhalten Sie Ihre Entschädigung!

Zu spät zum wichtigen Termin, verpasste Anschlüsse, verlorene Zeit: Zug- oder Busverspätungen sind ärgerlich. Doch wussten Sie, dass Ihnen bei erheblichen Verspätungen eine Entschädigung zusteht? Wir klären auf, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Erstattung erhalten.

Die wichtigsten Eckdaten:

Unsere Richtlinie für die Entschädigung bei Verspätungen sieht wie folgt aus:

  • Ab 60 Minuten Verspätung: Erhalten Sie 25% des Fahrpreises erstattet.
  • Ab 120 Minuten Verspätung: Erhöht sich die Erstattung auf 50% des Fahrpreises.

Diese Regelung gilt für Einzelfahrkarten und ähnliche Fahrscheine. Die Höhe der Rückerstattung bezieht sich dabei stets auf den Preis des tatsächlich gebuchten Tickets.

Besondere Regelungen für Zeitkarteninhaber:

Für Inhaber von Zeitkarten (z.B. Monatskarten, Jahreskarten) gelten gesonderte Entschädigungsregelungen. Die Höhe der Entschädigung hängt hier von der Dauer der Verspätung ab und wird pauschal berechnet. Da die individuellen Regelungen je nach Art der Zeitkarte variieren können, empfehlen wir Ihnen, die detaillierten Informationen auf unserer Webseite zu prüfen. Dort finden Sie auch eine übersichtliche Tabelle mit den Entschädigungssätzen für verschiedene Zeitkartenarten.

Was Sie tun müssen, um Ihre Entschädigung zu erhalten:

Um Ihre Entschädigung zu beantragen, benötigen wir in der Regel einen Nachweis über die Verspätung (z.B. ein Foto des elektronischen Anzeigebretts am Bahnhof/der Haltestelle oder ein Auszug aus einer Fahrplanauskunft-App). Zusätzlich ist Ihr Fahrschein (Einzelfahrkarte oder Zeitkartenbeleg) notwendig. Die genaue Vorgehensweise zur Antragstellung und die benötigten Dokumente finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

Wichtige Hinweise:

  • Die Entschädigung gilt nur für Verspätungen, die durch uns verursacht wurden. Höhere Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse) ist hiervon ausgenommen.
  • Die Entschädigung bezieht sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten. Weitere entstandene Schäden (z.B. verpasste Termine) werden nicht erstattet.
  • Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt in der Regel [Anzahl] Tage.

Detaillierte Informationen und Antragsformulare finden Sie unter [Link zur Webseite einfügen]. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns über [Kontaktinformationen einfügen].

Wir setzen uns für die Zufriedenheit unserer Fahrgäste ein und bemühen uns, Verspätungen so weit wie möglich zu vermeiden. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen, Ihre Rechte im Falle einer Verspätung zu kennen und Ihre Entschädigung zu erhalten.