Was passiert, wenn man einen unangemeldeten Roller fährt?

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Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein schwerwiegender Verstoß, der hohe finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Nutzung eines Rollers ohne gültige Kennzeichen ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, sondern kann zusätzlich zu einem Bußgeld von 10 Euro weitere Sanktionen nach sich ziehen.

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Roller fahren ohne Anmeldung: Ein teurer Spaß mit weitreichenden Folgen

Der Trend zu E-Rollern und anderen motorisierten Kleinrollern ist ungebrochen. Doch wer sich unbedacht in den Verkehr begibt, ohne die notwendigen Formalitäten erledigt zu haben, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern ein ganzes Bündel an unangenehmen Konsequenzen. Fahren ohne Anmeldung bedeutet nämlich weit mehr als nur ein “Kavaliersdelikt”.

Was bedeutet “angemeldeter Roller”?

Bevor wir die Folgen beleuchten, klären wir den Begriff: Ein “angemeldeter Roller” ist ein Roller, der ordnungsgemäß bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet wurde. Dies beinhaltet die Zulassung des Fahrzeugs selbst, die Erlangung von Kennzeichen und – je nach Rollertyp und Region – die Anmeldung einer Versicherung. Ohne diese Schritte ist der Roller nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Die Konsequenzen des unbefugten Fahrens:

Die Folgen des Fahrens ohne Anmeldung sind vielschichtig und können je nach Bundesland und den konkreten Umständen variieren. Zu erwarten sind jedoch mindestens folgende Sanktionen:

  • Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Art des Rollers (z.B. E-Scooter, Mofa, Kleinkraftrad) und den Umständen der Tat. Es kann von mehreren hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich reichen. Die pauschale Aussage von “10 Euro Bußgeld” im Kontext des Fahrens ohne Kennzeichen ist irreführend und unzutreffend. Vielmehr handelt es sich um eine grobe Vereinfachung und die tatsächlichen Kosten liegen deutlich höher.

  • Punkte im Fahreignungsregister (FAER): Punkte im Fahreignungsregister können die Folge sein, besonders bei schwereren Verstößen oder Wiederholungstaten. Diese Punkte können sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken und im schlimmsten Fall sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

  • Verlust der Fahrerlaubnis: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder bei Vorliegen anderer Delikte kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, selbst wenn es sich um die erste Ordnungswidrigkeit handelt.

  • Schadenersatzpflicht: Verursacht der Fahrer eines unangemeldeten Rollers einen Unfall, trägt er die volle Schadensersatzpflicht. Fehlt eine Haftpflichtversicherung, müssen die entstandenen Schäden aus eigener Tasche beglichen werden – was schnell existenzbedrohend werden kann.

  • Abschleppen des Rollers: Die Polizei kann den unangemeldeten Roller abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppen und die Verwahrung des Rollers gehen zu Lasten des Fahrers.

Fazit:

Das Fahren eines unangemeldeten Rollers ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein erheblicher Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht mit potenziell schwerwiegenden Folgen. Die vermeintliche Kostenersparnis durch das Auslassen der Anmeldung wird durch die potentiellen Strafen und die Risiken bei Unfällen weit übertroffen. Vor der ersten Fahrt sollte daher unbedingt geprüft werden, ob alle notwendigen Formalitäten erledigt sind und der Roller ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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