Was ist mit 14 strafbar?

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Sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen sind strafbar, unabhängig vom Alter des Täters. Kinder unter 14 Jahren gelten als schuldunfähig und können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Ab 14 Jahren greift das Jugendstrafrecht.

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Die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger im Strafrecht: Was bedeutet strafbar mit 14?

Das Strafrecht in Deutschland unterscheidet deutlich zwischen Tätern und Opfern, insbesondere wenn es um das Alter geht. Die Frage “Was ist mit 14 strafbar?” ist daher vielschichtig und bedarf einer differenzierten Betrachtung. Im Kern geht es um die Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die zunehmende Verantwortlichkeit mit steigendem Alter.

Sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen: Ein absolutes Tabu

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist ein zentrales Anliegen des deutschen Strafrechts. § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) stellt sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren unter Strafe. Entscheidend ist hierbei, dass das Alter des Täters keine Rolle spielt. Jede sexuelle Handlung mit einem Kind unter 14 Jahren ist strafbar, unabhängig davon, ob der Täter selbst minderjährig, volljährig oder gar selbst noch ein Kind ist.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder unter 14 Jahren die Tragweite und Konsequenzen sexueller Handlungen nicht vollständig überblicken können und daher besonders schutzbedürftig sind. Ein Einverständnis des Kindes spielt dabei keine Rolle, da es juristisch als nicht wirksam angesehen wird. Die Strafandrohung für diese Delikte ist erheblich und kann je nach Schwere des Falls mehrere Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Schuldunfähigkeit unter 14 Jahren: Opferrolle statt Täterrolle

Kinder unter 14 Jahren gelten in Deutschland als schuldunfähig. Das bedeutet, dass sie für ihre Handlungen strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können. § 19 StGB besagt: “Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.”

Diese Regelung beruht auf der Annahme, dass Kinder unter 14 Jahren noch nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihres Handelns zu verstehen und entsprechend zu steuern. Sie verfügen nicht über die notwendige Reife, um die Rechtswidrigkeit einer Tat zu erkennen und ihr Verhalten danach auszurichten. Daher können sie, selbst wenn sie eine Straftat begehen, nicht strafrechtlich belangt werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kinder unter 14 Jahren straffrei agieren können. Ihre Taten können zivilrechtliche Konsequenzen haben (z.B. Schadensersatzansprüche) und erfordern in der Regel erzieherische Maßnahmen durch die Eltern oder das Jugendamt. Der Fokus liegt hierbei auf der Erziehung und dem Schutz des Kindes, nicht auf Strafe.

Ab 14 Jahren: Das Jugendstrafrecht greift

Mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres ändert sich die strafrechtliche Situation grundlegend. Ab diesem Alter greift das Jugendstrafrecht (JGG), welches sich von dem allgemeinen Strafrecht für Erwachsene unterscheidet. Das Jugendstrafrecht hat den Erziehungsgedanken in den Vordergrund gestellt. Es geht darum, jugendliche Straftäter durch erzieherische Maßnahmen zu resozialisieren und ihnen zu helfen, ein straffreies Leben zu führen.

Was bedeutet das konkret?

  • Erziehungsmaßregeln: Anstelle von Geld- oder Freiheitsstrafen können erzieherische Maßnahmen wie Arbeitsauflagen, soziale Trainingskurse oder die Teilnahme an Beratungsgesprächen angeordnet werden.
  • Zuchtmittel: Zuchtmittel sind eine Art “gelindere Strafe” und umfassen beispielsweise Verwarnungen oder Auflagen.
  • Jugendstrafe: Nur in schweren Fällen, in denen erzieherische Maßnahmen und Zuchtmittel nicht ausreichen, kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese ist in der Regel kürzer als eine vergleichbare Freiheitsstrafe für Erwachsene.

Fazit

Das deutsche Strafrecht nimmt eine differenzierte Haltung in Bezug auf das Alter ein. Während sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos strafbar sind und als schwerwiegender Missbrauch der Schutzbedürftigkeit gelten, werden Kinder unter 14 Jahren selbst als schuldunfähig angesehen und können nicht strafrechtlich belangt werden. Mit 14 Jahren beginnt dann die Zeit des Jugendstrafrechts, welches den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt stellt und versucht, jugendliche Straftäter zu resozialisieren. Die Frage “Was ist mit 14 strafbar?” ist also keine einfache, sondern eine, die die Komplexität des Jugendstrafrechts und den Schutz Minderjähriger widerspiegelt.