Was darf man nicht mit ins Handgepäck nehmen?
Im Handgepäck sind potenziell gefährliche Gegenstände strikt verboten. Dazu zählen Gase, Feuerwerkskörper, ungeschützte Rasierklingen sowie Messer und Scheren jeglicher Art. Spitze Gegenstände, Elektroschocker, Abwehrsprays und giftige Substanzen sind ebenfalls untersagt. Diese Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz aller Passagiere an Bord.
Was im Handgepäck tabu ist: Ein Leitfaden für stressfreies Reisen
Die Reisefieber steigt, die Koffer sind gepackt und der Flug rückt näher. Doch bevor Sie sich entspannt zurücklehnen können, steht noch die Sicherheitskontrolle am Flughafen an. Hier gilt es, die Bestimmungen für das Handgepäck genau zu kennen, um unnötige Verzögerungen und im schlimmsten Fall den Verlust Ihrer geliebten Gegenstände zu vermeiden. Denn nicht alles, was in den Koffer darf, ist auch im Handgepäck erlaubt.
Die oberste Priorität bei der Handgepäck-Regelung ist die Sicherheit aller Passagiere an Bord. Daher sind potenziell gefährliche Gegenstände strikt untersagt. Doch was bedeutet das konkret?
Die No-Gos im Detail:
- Gase: Entzündliche oder giftige Gase sind absolut tabu. Dazu gehören Campingkocher-Kartuschen, Butangas-Feuerzeuge (auch wenn leer) und Spraydosen mit entzündlichem Inhalt.
- Feuerwerkskörper: Jegliche Art von Feuerwerkskörpern, Knallkörpern und Wunderkerzen sind im Handgepäck (und oft auch im aufgegebenen Gepäck) verboten.
- Ungeschützte Rasierklingen und Klingen: Offene Rasierklingen und Teppichmesser sind nicht erlaubt. Rasierer mit eingebetteten Klingen (wie Systemrasierer) sind in der Regel unproblematisch.
- Messer und Scheren: Messer jeglicher Art, inklusive Taschenmesser und Obstmesser, sowie Scheren mit Klingenlängen über 6 cm sind untersagt. Kleine Nagelscheren mit abgerundeten Enden sind oft erlaubt, sollten aber im Zweifelsfall zu Hause gelassen werden.
- Spitze Gegenstände: Stricknadeln, Eispickel, Pfeile, Dartpfeile und andere spitze Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden könnten, sind im Handgepäck nicht erlaubt.
- Elektroschocker und Betäubungsgeräte: Der Besitz und die Mitnahme von Elektroschockern und anderen Betäubungsgeräten sind strengstens untersagt.
- Abwehrsprays: Reizgas- und Pfeffersprays sind in der Regel verboten, auch wenn sie zur Selbstverteidigung gedacht sind.
- Giftige Substanzen: Giftige, infektiöse, radioaktive oder ätzende Substanzen sind im Handgepäck selbstverständlich nicht erlaubt.
- Werkzeuge: Größere Werkzeuge wie Schraubenzieher, Zangen oder Hämmer dürfen ebenfalls nicht mit an Bord.
Warum diese Regeln?
Diese Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz aller Passagiere an Bord. Die genannten Gegenstände könnten missbraucht werden, um die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden oder andere Passagiere zu verletzen.
Was Sie tun sollten:
- Informieren Sie sich vorab: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und des Ziellandes. Die Regeln können variieren.
- Packen Sie bewusst: Überlegen Sie sorgfältig, was Sie wirklich im Handgepäck benötigen und was problemlos in den Koffer kann.
- Seien Sie ehrlich: Versuchen Sie nicht, verbotene Gegenstände zu verstecken. Dies kann zu erheblichen Strafen führen.
- Bei Unsicherheit: Nachfragen! Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Gegenstand erlaubt ist, fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft oder dem Flughafenpersonal nach.
Fazit:
Die Handgepäck-Regeln sind streng, aber notwendig für die Sicherheit aller Reisenden. Mit einer sorgfältigen Planung und bewussten Packweise können Sie unnötige Verzögerungen vermeiden und entspannt in Ihren Urlaub starten. Denken Sie daran: Sicherheit geht vor!
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