Was darf man aus dem Ausland mit nach Deutschland nehmen?

123 Aufrufe
Reisende aus EU-Ländern dürfen großzügig alkoholische Getränke einführen. Bis zu 110 Liter Bier, 60 Liter Schaumwein und 10 Liter hochprozentige Spirituosen sind erlaubt. Auch Tabakwaren wie Zigaretten und Zigarren unterliegen Mengenbeschränkungen, die ein entspanntes Reisen ermöglichen. Die genauen Zollbestimmungen sollten vor der Reise geprüft werden.
Kommentar 0 Gefällt mir

Was dürfen Reisende aus dem Ausland nach Deutschland einführen?

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten großzügige Zollfreigrenzen für die Einfuhr von Waren aus anderen EU-Ländern. Reisende können folgende Mengen an alkoholischen Getränken und Tabakwaren zollfrei nach Deutschland mitbringen:

Alkoholische Getränke:

  • Bier: bis zu 110 Liter
  • Schaumwein: bis zu 60 Liter
  • Hochprozentige Spirituosen: bis zu 10 Liter

Tabakwaren:

  • Zigaretten: bis zu 800 Stück
  • Zigarillos: bis zu 400 Stück
  • Zigarren: bis zu 200 Stück

Weitere Waren:

Neben alkoholischen Getränken und Tabakwaren können Reisende auch andere Waren im Wert von bis zu 430 Euro (für Reisende unter 15 Jahren: 175 Euro) zollfrei einführen. Bei Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Zollgebühren an.

Zollbestimmungen für Waren aus Nicht-EU-Ländern:

Für Waren aus Nicht-EU-Ländern gelten strengere Zollbestimmungen. Reisende dürfen zollfrei einführen:

  • Waren im Wert von bis zu 430 Euro (für Reisende unter 15 Jahren: 175 Euro)
  • Tabakwaren: bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak

Zollgebühren:

Bei Waren, die den Freibetrag überschreiten, fallen Zollgebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art der Ware und ihrem Wert. Die Zollgebühren können vorab online berechnet werden.

Wichtig:

  • Die Zollfreigrenzen gelten nur für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
  • Die Einfuhr bestimmter Waren, wie z. B. Waffen, Drogen oder gefälschte Waren, ist verboten.
  • Reisende sollten sich vor ihrer Reise über die aktuellen Zollbestimmungen informieren, um unnötige Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.