Wann verjährt Trunkenheit am Steuer?
Trunkenheit am Steuer: Wann verjährt die Ordnungswidrigkeit?
Die Fahrt unter Alkoholeinfluss ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Doch viele Betroffene fragen sich: Wann verjährt die Ordnungswidrigkeit “Trunkenheit am Steuer”? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint, denn es hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich gilt im Straßenverkehrsrecht eine Verjährungsfrist von sechs Monaten für Ordnungswidrigkeiten wie Trunkenheit am Steuer. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Tat begangen wurde. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es sich hier um die absolute Verjährungsfrist handelt. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser sechs Monate die Ordnungswidrigkeit endgültig verjährt ist und nicht mehr verfolgt werden kann. Kein Bußgeldbescheid kann mehr erlassen, keine Punkte im Fahreignungsregister (FAER) mehr eingetragen und keine Fahrverbote mehr verhängt werden.
Die dreimonatige Frist – ein Irrglaube? Oft wird fälschlicherweise von einer dreimonatigen Verjährungsfrist gesprochen. Diese bezieht sich jedoch nicht auf die Verjährung der Tat selbst, sondern auf die Frist zur Erteilung eines Bußgeldbescheids. Innerhalb von drei Monaten nach Tatbegehung muss der Bußgeldbescheid erlassen werden. Verstreicht diese Frist ohne Bescheid, so kann die Ordnungswidrigkeit zwar theoretisch noch innerhalb der sechsmonatigen Frist verfolgt werden, jedoch erschwert der Zeitablauf die Beweisführung deutlich. Der Nachweis der Tat wird für die Behörde schwieriger.
Komplizierende Faktoren: Die Verjährungsfrist kann sich durch verschiedene Faktoren verlängern oder verkürzen. So kann beispielsweise eine Flucht vor einer Polizeikontrolle oder die Weigerung, einen Alkoholtest zu absolvieren, zu einer Verlängerung der Verfolgungszeit führen. Umgekehrt kann ein frühzeitiges Geständnis und die Kooperation mit den Behörden zu einer schnelleren Bearbeitung des Falls führen, beeinflusst aber nicht die absolute Verjährungsfrist von sechs Monaten.
Wichtige Rechtsgrundlagen: Die genauen Regelungen zur Verjährung finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Komplexität der Rechtslage macht es ratsam, sich im Falle eines Verdachts auf Trunkenheit am Steuer anwaltlich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann die individuellen Umstände des Falles bewerten und den Betroffenen über seine Rechte und Möglichkeiten informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Ordnungswidrigkeit “Trunkenheit am Steuer” verjährt nach sechs Monaten. Die dreimonatige Frist bezieht sich lediglich auf den Erlass des Bußgeldbescheids. Eine frühzeitige und umfassende Aufklärung des Sachverhalts ist im eigenen Interesse. Im Zweifelsfall sollte professionelle Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.
#Bußgeldverfahren#Verjährung Trunkenheit#VerkehrsdeliktKommentar zur Antwort:
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