Wann kann der Vermieter einen Hund verbieten?
Ein Vermieter kann die Hundehaltung nur in begründeten Ausnahmefällen verbieten. Plausible Gründe sind beispielsweise Störungen des Hausfriedens durch übermäßiges Gebell, Gefährdung von Mitmietern durch Aggressivität des Hundes oder drohende Beschädigung der Gebäudesubstanz. Ein generelles Verbot ist unzulässig.
Hundehaltung verboten? Echt jetzt? Manchmal frage ich mich echt, was sich manche Vermieter so denken. Klar, es gibt Situationen, wo es schwierig ist. Wenn der Hund ständig kläfft und die Nachbarn verrückt macht – verständlich. Bei uns im Haus wohnt so ein kleiner Kläffer, der bellt wirklich JEDES MAL, wenn jemand am Fenster vorbeigeht. Da kann ich den Ärger der anderen schon verstehen. Oder wenn der Hund aggressiv ist und andere Mieter Angst haben müssen. Wer will schon ständig mit einem mulmigen Gefühl im Bauch durchs Treppenhaus laufen?
Aber einfach so pauschal Hunde verbieten? Geht’s noch? Ich meine, ein Hund kann doch so viel Freude bringen! Mein Hund, ein total verschmuster Labrador, ist für mich wie ein Familienmitglied. Er bringt mich zum Lachen, tröstet mich, wenn’s mir schlecht geht, und motiviert mich, jeden Tag rauszugehen. Wie kann man jemandem so ein Glück verwehren?
Ich hab mal gelesen, dass ein generelles Verbot nicht zulässig ist. Irgendwo stand da was von “begründeten Ausnahmefällen”… Also wenn der Hund wirklich die Bude zerlegt oder so. Aber mal ehrlich, wie viele Hunde machen das denn wirklich? Die meisten Hundebesitzer passen doch auf ihre Vierbeiner auf. Und ich glaube, die meisten Probleme lassen sich doch mit ein bisschen Kommunikation lösen, oder? Man könnte ja erstmal mit dem Hundehalter reden, bevor man gleich mit Verboten um sich wirft. Ich meine, leben und leben lassen, ne? Ist doch viel schöner, wenn man zusammen nach Lösungen sucht, anstatt sich gleich zu streiten. Und wenn’s gar nicht anders geht – naja, dann muss man halt andere Wege finden. Aber gleich ein generelles Verbot… finde ich persönlich echt übertrieben.
#Allergie#Hausordnung#Mietvertrag