Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Zugverspätung?

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Zugverspätungen verursachen Kosten. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es eine Entschädigung von 25 %, ab 120 Minuten 50 %. Zeitfahrkartenbesitzer*innen erhalten pauschale Entschädigungen.
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Zugverspätung? So bekommen Sie Ihre Entschädigung!

Wer kennt es nicht: Der Zug hat Verspätung und die Nerven liegen blank. Doch was viele nicht wissen: Ab einer bestimmten Verspätungsdauer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und der Art des Tickets:

  • Fernverkehrszüge (ICE, IC, EC):
    • Ab 60 Minuten Verspätung: 25 % des Fahrpreises
    • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Fahrpreises
  • Regionalzüge (RE, RB):
    • Die Entschädigung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Verkehrsgesellschaft.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich haben alle Fahrgäste, die ein gültiges Ticket besitzen, Anspruch auf Entschädigung.

Sonderregelungen für Zeitfahrkartenbesitzer:

Zeitfahrkartenbesitzer erhalten bei Verspätungen eine pauschale Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom jeweiligen Verkehrsverband und der Art der Zeitfahrkarte.

Wie kann ich meine Entschädigung geltend machen?

Um Ihre Entschädigung zu erhalten, müssen Sie diese bei der jeweiligen Bahn-Gesellschaft geltend machen. Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Online-Formular: Viele Bahn-Gesellschaften bieten ein Online-Formular zur Entschädigungsanmeldung an.
  • Kundenservice: Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an den Kundenservice der Bahn-Gesellschaft wenden.
  • Schriftlich: Sie können Ihre Entschädigung schriftlich per Post anfordern.

Wichtig: Bewahren Sie Ihr Ticket, Ihren Fahrplan und andere relevante Dokumente auf, da diese für die Bearbeitung Ihrer Entschädigungsanfrage notwendig sind.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Es gibt Fälle, in denen kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dazu zählen unter anderem:

  • Höhere Gewalt: Bei Naturkatastrophen oder Unfällen, die außerhalb des Einflussbereichs der Bahn-Gesellschaft liegen.
  • Störungen im Personenverkehr: Zum Beispiel bei Streiks oder Demonstrationen.
  • Verspätungen unter 60 Minuten: Im Fernverkehr gibt es nur ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung.

Fazit:

Bei einer Zugverspätung haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und die geltenden Bestimmungen der jeweiligen Bahn-Gesellschaft. So vermeiden Sie unnötige Kosten und können sich nach einer Verspätung zumindest finanziell etwas entschädigen lassen.