Wann habe ich Anspruch bei Flugverspätung?

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Flugverspätungen können entschädigt werden. Mindestens dreistündige Verspätungen berechtigen Sie in der Regel zu einer Entschädigung. Weitere Faktoren, wie z.B. die Flugstrecke, spielen eine Rolle. Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
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Flugverspätung? So sichern Sie sich Ihre Entschädigung!

Ein verspäteter Flug kann den Start in den Urlaub oder die wichtige Geschäftsreise empfindlich stören. Doch wussten Sie, dass Ihnen bei Flugverspätungen unter Umständen eine Entschädigung zusteht?

Ab wann kann ich eine Entschädigung fordern?

Grundsätzlich haben Sie bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Ausschlaggebend sind neben der Verspätungsdauer auch weitere Faktoren wie:

  • Die Flugstrecke: Bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) stehen Ihnen bei einer Verspätung ab drei Stunden 250 Euro zu. Bei Mittelstreckenflügen (1.500 bis 3.500 km) sind es bei gleicher Verspätung 400 Euro. Bei Langstreckenflügen (ab 3.500 km) erhöht sich die Entschädigungssumme auf 600 Euro.
  • Der Grund für die Verspätung: Liegt der Grund für die Verspätung innerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline (z.B. technischer Defekt, Personalmangel), haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Bei sogenannten “außergewöhnlichen Umständen” wie extremen Wetterbedingungen, Streiks oder politischen Unruhen entfällt dieser Anspruch jedoch.
  • Der Abflugort: Befindet sich der Abflugort innerhalb der EU oder handelt es sich um eine europäische Airline, greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern mit nicht-europäischen Airlines gelten möglicherweise andere Regelungen.

Wie erfahre ich, ob mir eine Entschädigung zusteht?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich über seine Rechte bei Flugverspätungen zu informieren:

  • Website der Airline: Viele Airlines informieren auf ihrer Website über die geltenden Fluggastrechte und bieten Online-Formulare zur Geltendmachung von Ansprüchen an.
  • Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Beratung zum Thema Fluggastrechte und unterstützen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Airlines.
  • Online-Portale: Es gibt diverse Online-Portale, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Gegen eine Provision übernehmen sie die Kommunikation mit der Airline und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wichtig: Bewahren Sie unbedingt alle relevanten Dokumente wie Flugtickets, Buchungsbestätigungen und Bordkarten auf. Dokumentieren Sie außerdem die Verspätung (z.B. durch Fotos der Abflugtafel) und versuchen Sie, den Grund für die Verspätung in Erfahrung zu bringen.

Fazit: Flugverspätungen sind ärgerlich, können aber unter Umständen zu einer Entschädigungszahlung führen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, diese auch einzufordern!