Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Flugverspätungen sind ein Ärgernis, das Reisende immer wieder erleben. Neben dem Zeitverlust können sie auch erhebliche finanzielle Verluste verursachen. Um Fluggäste zu schützen, haben die Europäische Union und andere Länder Gesetze erlassen, die Entschädigungen für verspätete Flüge vorsehen.
Anspruch auf Entschädigung
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug:
- Innerhalb der EU startet oder landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
- Von einem Flughafen außerhalb der EU startet, aber von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und an einem Flughafen in der EU landet.
- Von einem EU-Flughafen startet, aber von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und an einem Flughafen außerhalb der EU landet.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Verspätung ab:
- 2-3 Stunden Verspätung: Keine Entschädigung
- 3-4 Stunden Verspätung: Bis zu 250 € für Flüge bis 1.500 km, bis zu 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, bis zu 600 € für Flüge über 3.500 km
- Über 4 Stunden Verspätung: Bis zu 400 € für Flüge bis 1.500 km, bis zu 600 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, bis zu 900 € für Flüge über 3.500 km
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen, in denen keine Entschädigung gezahlt werden muss, beispielsweise bei:
- Außergewöhnlichen Umständen: Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Streiks, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
- Flügen auf Kurzstrecken: Flüge mit einer geplanten Dauer von unter 1.500 km.
- Angebotene alternative Beförderung: Wenn Ihnen eine alternative Beförderung angeboten wird, die Ihre Ankunftszeit nicht wesentlich verlängert.
Vorgehensweise
Um eine Entschädigung zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Bewahren Sie Ihre Bordkarte und alle Belege auf.
- Reichen Sie eine Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft ein.
- Wenn Ihre Beschwerde abgelehnt wird, können Sie sich an eine nationale Durchsetzungsbehörde wenden.
- Sie können auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihre Rechte durchsetzt.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie bereits nach zwei Stunden Wartezeit am Gate Anspruch auf kostenlose Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft. Bei längeren Verspätungen kann die Fluggesellschaft auch Unterbringung und Transport zum Hotel anbieten müssen.
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