Wann bekommt man 12 Monate Fahrverbot?

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Ein Fahrverbot droht bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Außerorts ab 40 km/h, innerorts ab 31 km/h wird der Führerschein entzogen. Auch wiederholte geringere Verstöße innerhalb eines Jahres können zum gleichen Ergebnis führen. Die Dauer des Verbots beträgt in der Regel zwölf Monate.
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Wann droht ein 12-monatiges Fahrverbot?

Ein Fahrverbot stellt eine empfindliche Sanktion für Verkehrssünder dar und wird bei schwerwiegenden Verstößen verhängt. Insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann ein Fahrverbot von zwölf Monaten die Folge sein.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Außerhalb geschlossener Ortschaften wird bereits ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h der Führerschein entzogen und ein Fahrverbot von zwölf Monaten verhängt. Innerorts gilt diese Regelung ab einer Überschreitung von 31 km/h.

Wiederholte Verstöße

Auch wiederholte geringfügigere Verstöße innerhalb eines Jahres können zu einem Fahrverbot führen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Zweimalige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeit mit einer Überschreitung von 20 km/h oder mehr
  • Dreimalige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres mit einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr
  • Viermalige Überschreitung der zulässigen Alkoholgrenze innerhalb eines Jahres

Dauer des Fahrverbots

Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel zwölf Monate. In Ausnahmefällen kann bei besonders schweren Verstößen auch ein längeres Fahrverbot verhängt werden.

Auswirkungen eines Fahrverbots

Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis für die Dauer des Fahrverbots hat dies auch erhebliche praktische Auswirkungen. Betroffene können ihrem Beruf oder ihrer Ausbildung nicht mehr wie gewohnt nachgehen. Auch soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten werden stark eingeschränkt.

Führerscheinstelle informieren

Bei einem drohenden Fahrverbot sollte man sich so schnell wie möglich bei der zuständigen Führerscheinstelle informieren. Dort kann man sich über die genauen Gründe für das Fahrverbot erkundigen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.