Kann ein Führerscheinentzug verjähren?

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Der Entzug des Führerscheins selbst verjährt nicht. Die Anordnung einer MPU hingegen ist zeitlich begrenzt: Die zugrunde liegende Tat muss innerhalb von 15 Jahren nach Begehung geahndet werden. Danach entfällt die Möglichkeit einer solchen Anordnung.

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Kann ein Führerscheinentzug verjähren? Ein Blick auf die Fristen und Konsequenzen

Der Führerschein ist für viele Menschen ein Schlüssel zur Mobilität und Unabhängigkeit. Umso einschneidender ist es, wenn dieser entzogen wird. Doch was passiert danach? Gibt es eine Art “Verfallsdatum” für den Führerscheinentzug? Und welche Rolle spielt die berüchtigte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?

Der Führerscheinentzug an sich: Keine Verjährung

Die schlechte Nachricht zuerst: Der eigentliche Entzug der Fahrerlaubnis verjährt nicht. Das bedeutet, dass die Entscheidung der Behörde, Ihnen den Führerschein zu entziehen, dauerhaft gültig bleibt. Die Zeit, die seit dem Entzug vergangen ist, ändert nichts an dieser Tatsache.

Die MPU: Eine zeitliche Begrenzung

Die gute Nachricht ist, dass es eine wichtige Ausnahme gibt, die vielen Betroffenen Hoffnung geben kann: die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Diese wird oft angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, beispielsweise nach Alkohol- oder Drogenverstößen im Straßenverkehr oder nach dem Erreichen einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg.

Die Anordnung einer MPU ist jedoch nicht unbegrenzt möglich. Hier greift eine sogenannte “Verwertungsfrist”. Diese Frist beträgt 15 Jahre ab dem Datum der zugrunde liegenden Tat.

Was bedeutet das konkret?

Nehmen wir an, Ihnen wurde im Jahr 2008 der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen und eine MPU angeordnet. Wenn Sie sich erst im Jahr 2024 darum kümmern, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, kann die Behörde keine MPU mehr von Ihnen verlangen. Die 15-jährige Frist ist abgelaufen.

Wichtig zu beachten:

  • Die 15-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der Tat, die zum Führerscheinentzug geführt hat, und nicht mit dem Datum des Entzugs selbst.
  • Die Verwertungsfrist gilt nur für die Anordnung der MPU. Sie hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des eigentlichen Führerscheinentzugs.
  • Auch nach Ablauf der 15-Jahres-Frist müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde wird dann prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Neuerteilung erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine erneute Fahrprüfung.
  • Wenn Sie während der 15-Jahres-Frist erneut straffällig werden, kann dies die Frist verlängern oder sogar dazu führen, dass eine MPU trotz des langen Zeitraums angeordnet wird.

Fazit

Auch wenn der Führerscheinentzug selbst nicht verjährt, bietet die 15-jährige Verwertungsfrist für die MPU eine Chance, die Fahrerlaubnis ohne diese Untersuchung wiederzuerlangen. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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